Wechselmodell und Kosten der Unterkunft

  • Hallo ihr lieben, ich habe eine Frage bezüglich Alg2 und des Wechselmodells (50:50)

    Das Kind ist bei dem arbeitendem Elternteil gemeldet und dieser bezieht auch das Kindergeld.


    (Vorher war es bei dem nicht arbeitendem Elternteil gemeldet und dieser bezog das Kindergeld)

    Die Eltern streben ein Wechselmodell zu gleichen teilen an.


    Wie würden sich die Alg 2 Leistungen des anderen Elternteils bei dieser Konstellation verändern?

    Alleinerziehendenzuschlag 50%

    Unterhalt entfällt wahrscheinlich da das andere Elternteil ca 1400Netto hat plus Kindergeld 219 . Kenne mich da mit den Grenzen nicht aus.

    Das Kindergeld wird nicht berücksichtigt/ angerechnet ? Oder die Hälfte?

    Bedarf des Kindes 50%

    Die KdU bleiben ja bestehen, auch wenn das Kind nicht immer da ist

    Oder wird die KdU fürs Kind auch mit 50% berechnet?

    Also Gesamtbedarf 50% ?

    LG und danke schonmal für die Antworten

  • Das Kind wird im Regelsatz anteilig für jeden vollen Tag des Aufenthalts berücksichtigt.

    Der MB Allein bei einem echten Wechselmodell zu 50%. Die Unterkunftskosten werden

    kopfteilig berücksichtigt. Das Kindergeld nur, wenn es das andere Elternteil, das

    ja kindergeldberechtigt ist, weiterleitet.

    Dieses BSG Urteil vom 11.07.2019 - B 14 AS 23/18 R sollte dir da etwas Klarheit verschaffen.

    Die Berechnung des Barunterhaltsanspruches bei echten Wechselmodell ist etwas kompliziert.

    Eine Beispielsrechnung findest du Wechselmodell - Unterhalt richtig berechnen. Allerdings

    musst du dir darum sowieso keinen Kopf machen, die Berechnung erfolgt aufgrund des Anspruchsübergangs gem. § 33 SGB II - Übergang von Ansprüchen vom Jobcenter. Das

    wird prüfen, ob das arbeitende Elternteil unterhaltsfähig ist.

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