Verzicht vor Ablauf Bewilligungszeitraum Aufstockung Selbstständiger - Durchschnittsberechnung

  • Hallo.

    Habe als Selbstständiger mit ALG2 -Bewilligungszeitraum bis 31.10.22- habe zum 1.9. ALG2 Bezug gekündigt bzw. verzichtet da die Einnahmen voraussichtlich fur die beiden Monate besser aussehen. Jetzt heißt es vom JC dass sie auch das Einkommen der beiden letzen Monate, bei denen ich kein Bezug haben werde zur Durchschnitssberechnung miteinfliessen wird und ich alle Rechnungen, Aussagen etc vorlegen muss. Ist das wirklich so? Hatte sich was nach Covid geändert?

  • Ja, das ist wirklich so, denn genau solch einen Mitnahmeeffekt wollte der Gesetzgeber nicht. Und da hat sich, jedenfalls jetzt, nichts geändert. Das war mal in der Vergangenheit kurz so.

  • Allerdings stehen Dir für September und Oktober nach der Durchschnittsrechnung ebenfalls HartzIV-Beträge als Aufstockung zu. Es wird zwar ein halbes Jahr berechnet, aber auch den Monaten in denen mehr als der Durchschnitt (sogar mehr als der HartzIV-Bedarf) verdient wird, ergibt durch die Durchschnittsrechnung ein Aufstockungsbetrag (außer, das Einkommen der 6 Monate insgesamt überschreitet nach Abzug der Freibeträge pro Monat den Gesamtbedarf der 6 Monate).

  • Allerdings stehen Dir für September und Oktober nach der Durchschnittsrechnung ebenfalls HartzIV-Beträge als Aufstockung zu.

    Nein. Verzicht ist Verzicht. Wenn, dann müsste er widerrufen werden, was aber nur für die Zukunft möglich ist.

    Unterlasse bitte solche Falschinformationen.

  • Wenn er den Verzicht widerruft, wir haben September, ist meine Aussage für September und Oktober richtig!

    Er unterlag falschen Informationen und hatte gedacht, das die September und Oktober Einnahmen nicht berücksichtigt werden. Da das aber der Fall ist, kann er den Verzicht erklären und mit den September und Oktober Einnahmen begründen.

  • Dann weise bitte darauf hin, dass der Verzicht widerrufen werden muss und schreibe nicht einfach, dass es zusteht! Solange du darauf nicht hinweist, ist es schlicht und ergreifend nunmal falsch, was du da schreibst, da es eben nicht einfach so zusteht. Bedenke, dass du bereits in der Vergangenheit 2 Verwarnungen wegen Fehlinformationen erhalten hast und die Moderatoren und Administratoren hier nicht dazu da sind, deine fehlerhaften Beiträge zu ergänzen oder zu korrigieren.

    Im Übrigen kann je nachdem, was im September und Oktober als Einnahme fließt, für alle 6 Monate kein Anspruch bestehen. Das ist nämlich auch eine mögliche Variante.

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