Meine Frau und ich leben aktuell in einer Bedarfsgemeinschaft und wir beziehen beide ALG II. Ab Mai 2023 bekomme ich die Regelaltersrente, meine Frau erhält dann weiterhin die Hälfte von dem aktuellen ALG II Satz. Dies wurde bereits so bewilligt. Da auch ab Mai 2023 die Kontoauszüge eingereicht werden müssen, macht es da Sinn, dass meine Frau ein eigenes Konto für die ALG II Leistungen eröffnet? Oder muß ich auch als Rentenbezieher meine Kontoauszüge einreichen? DIe gehen dem JC doch nichts mehr an - oder doch?
LG, Frank.