Hallo User,
Wende mich mit einer Frage an Euch.
Ich habe eine 2 jährige Maßnahme gemacht, nach Paragraph 16e SGB, diese endet zum 30.09.2022.
Habe Ende August meinen Antrag gestellt und bekomme meine September Gehalt am 15.10.2022, Arbeitgeber zahlt immer Rückwirkend, nun meine Frage
Bekomme ich trotzdem ab fem 01.10.2022 mein Hartz4?
Würde noch über eine Antwort freuen.
MfG