Guten Tag,
ich habe eine Frage zu sozialen Hilfen die wir als Aufstockung beantragen
könnten. Ich bin U25, lebe mit meinen Eltern zusammen, beide schon
Altersrente, bei einem Elternteil aber nochunter der Regelaltersgrenze, beide
zudem schwerbehindert.
Ich gehe aufgrund meiner gesundheitlichen Situation und diversen persönlichen
Problemen schon längere Zeit keiner Tätigkeit (Schule, Studium etc.) nach,
war noch in keinem Arbeitsverhältnis.
Da man bis 25 im Normalfall eine Bedarfsgemeinschaft ist hatten wir lange
keine Leistungen beantragt, lagen auch eigentlich über der Grenze, nur jetzt
ist aufgrund der aktuellen Situation mit den massiven Kostensteigerungen
die Situation anders, vermutlich werden jetzt auch viele Menschen die bisher
nichts beantragten hatten, eine Aufstockung anmelden.
Eine berufliche Lösung wurde für mich noch nicht gefunden bzw. es ist auch
unwahrscheinlich dass diese so schnell gefunden wird, bin wegen meinem
gesundheitlichen Zustand eigentlich auch nur begrenzt arbeitsfähig
und habe einen Gdb 30. Wir wissen leider nicht genau worauf wir Anspruch
haben da man dazu sehr unterschiedliches hört oder eben auf unterschiedliche
Leistungen Anspruch haben könnte.
Seit Corona haben sich ja ein paar Sachen geändert, man soll bis zu 60 000 pro
Person behalten dürfen in den ersten zwei Jahren und die Wohnkosten werden
erst mal voll übernommen. Ich hoffe man kann hier eine genauere Auskunft
erhalten was man jetzt als bedarfsgemeinschaft oder haushat/familie behalten
darf.
Ich habe gelesen man wäre dann eine gemischte Bedarfsgemeinschaft was
anscheinend sehr kompliziert ist. Meine Eltern können ihren eigenen Bedarf
mit ihren Renten definitiv selbst decken- solange die Energiepreise nicht ganz
ins unermessliche steigen zumindest-, ich selbst erhalte noch Kindergeld.
Es wird aber in Kürze höchstwahrscheinlich auch noch die Krankenversicherung
bei mir selbst zu zahlen sein, ich hatte mal gelesen dass man auch dafür eine
Aufstockung erhalten kann, also wenn man nur bedürftig ist wegen der Kosten
für die Krankenkasse.
Dann soll ab Januar schon das Bürgergeld gelten, ich weiß nicht ob man dazu
auch schon eine Auskunft geben kann. Wir könnten evtl. noch bis Januar warten
mit der Beantragung wenn es dann einfacher ist oder andere Regeln gelten. Aber
es heißt sowieso oft, dass man sechs oder sogar zwölf monate auf die bearbeitung
des antrags warten muss.
Die Alternative wäre Wohngeld wo es auch Anfang nächsten Jahres eine große
Reform geben soll, aber dort wird ja vermutlich das mit der Krankenversicherung nicht
berücksichtigt. Ich persönlich habe praktisch keine Ersparnisse sowie kein einkommen,
ein Elternteil hat eine relativ große Summe von etwa 60 000 und das andere eine
geringe Summe von wenigen Tausenden, an Einkommen beide nur Rente.
Wir hatten vorher noch nie Leistungen bei Behörden wie Jobcenter oder Sozialamt
beantragt, also wäre das erste Mal, von daher haben wir keine Erfahrungen damit,
auch mit der zugehörigen Bürokratie. vermutlich müssen dann alle zum amt, es
wäre ja einfacher wenn nur ich für mich selbst einen antrag stellen müsste aber es
ist ja eine Bedarfsgemeinschaft.
Ich stelle es jetzt mal in die Kategorie zu Leistungen und Antrag, hoffe dass es dort
richtig ist.