Hallo,
ich bin Aufstocker. Anfang Juni wurde ich am Knie operiert Vor der OP befand ich mich im Krankengeldbezug dass ich durch das JC aufgestockt habe. Vom 26.07. - 22.08. habe ich eine medizinische Rehabilitation gemacht. Für die Zeit bekam ich kein Krankengeld sondern steht mir Übergangsgeld zu. Das JC hat einen Erstattungsanspruch an die Deutsche Rentenversicherung gestellt bezüglich des Überganggeldes. Die DRV hat den Erstattungsanspruch abgelehnt, da nach Deutscher Rechtsfassung keine Erstattungsansprüche geltend gemacht werden dürfen bei aufstockenden Leistungen. Vor 3 Tagen (also im September) bekam ich, das Übergangsgeld auf mein Konto (Kontoauszug liegt dem JC schon vor). Das Übergangsgeld ist kalendertäglich um einen XY Betrag weniger wie das Krankengeld, so müsste ich doch eigentlich noch was vom JC erstattet bekommen oder? Darf mir das JC das Übergangsgeld im September anrechnen?
LG