Student - Urlaubssemester - Arbeitsunfähig und ALG II Anspruch

  • Ich befinde mich in einer ziemlich verzweifelten Lage.

    Ich leide seit über einem Jahr an einer heftigen Form der Endometriose. Eigentlich hatte ich vor ein Zweitstudium zu machen. Meine Mutter hatte mich unterstützt und ich habe gejobbt.

    Durch meine Erkrankung ist nun der Job weggebrochen und ich musste 2 Urlaubssemester einlegen.

    Seit Mai bin ich wieder durchgehend krank geschrieben.

    Meine Mutter macht nun leider Druck und möchte, dass ich entweder Hartz 4 beantrage oder mir einen Job suche.

    Beides ist derzeit aber unmöglich, da ich durch die Raumforderung, die auf mein Bein drückt (man ist sich nicht sicher ob es von der Endometriose kommt oder was anderes ist) und auf die Nerven kaum laufen kann.

    Nun steht eine 3. O.P im Oktober an.

    Ich kann dadurch derzeit nicht arbeiten und voraussichtlich auch immer noch nicht studieren.

    Habe ich einen Anspruch auf Hartz 4? Mein Studium habe ich in Teilzeit betrieben.

  • Ich bin 32 Jahre alt.

    Ich habe vor dem Studium ein Erststudium abgeschlossen, davor eine normale Ausbildung. In der Zeit vom Erststudium habe ich auch auf 450 Eurobasis gejobbt.

    Ich habe eine kleine Einraumwohnung.

    Meine Mutter hat bisher KV und Wohnung bezahlt, aber das müsste sie nicht.

  • Dann kannst du ganz normal ALG2 beantragen. Sollte das Jobcenter meinen, dass du auf längere Zeit erwerbsgemindert bist, wird man den Ärztlichen Dienst und anschließend die Rentenversicherung einschalten.

  • "Längere Zeit" = über 6 Monate. Da du im Urlaubssemester bist, sollte der Studentenstatus nicht hinderlich sein. Es sei denn, deine Uni erlaubt Studientätigkeiten trotz Urlaubssemester und du betreibst es auch weiter. Wobei ein Teilzeitstudium im Normalfall nicht bafögfähig ist, soweit der Umfang des Studiums nicht doch überwiegt und daher sowieso keinen Grund darstellt, den Anspruch auf ALG2 auszuschließen. Allerdings ist auch bei Betreiben des Studiums dieses dann für das Jobcenter nur ein "Hobby", d. h. es wird mit Maßnahmen und Jobangeboten keine Rücksicht darauf genommen.

  • Ich pflege aber noch jemanden mit dem Pflegegrad 3.

    Wie ist die Lage dann? Sieht das Jobcenter das Studium dann immer noch als Hobby?
    Ich kann ja nicht arbeiten, nebenher studieren und noch jemanden pflegen.

    Das mit dem Studium als Hobby hat mir die Studienberaterin im Kontext des Jobcenters so übrigens nicht gesagt.

  • Aber du kannst arbeiten und pflegen. Wie gesagt: ein Teilzeitstudium ist Hobby. Wenn du natürlich auf einen netten Vermittler triffst, kann es sein, dass er darauf Rücksicht nimmt. Aber das muss halt nicht sein. Für ein Studium hat der Staat Bafög und nicht ALG2 vorgesehen. Wenn man das umgehen will, muss man damit leben, dass im ALG2 das Teilzeitstudium ignoriert wird, wenn es um Pflichten geht.

  • Aber du kannst arbeiten und pflegen. Wie gesagt: ein Teilzeitstudium ist Hobby. Wenn du natürlich auf einen netten Vermittler triffst, kann es sein, dass er darauf Rücksicht nimmt. Aber das muss halt nicht sein. Für ein Studium hat der Staat Bafög und nicht ALG2 vorgesehen. Wenn man das umgehen will, muss man damit leben, dass im ALG2 das Teilzeitstudium ignoriert wird, wenn es um Pflichten geht.

    Habe ich so nicht gelesen und wurde mir so auch nicht als Auskunft gegeben vom Amt. Ich denke nicht, dass du da recht hast. Es hieß, wenn ich Teilzeit studiere bin ich nicht vermittelbar.

    Wenn ich zusätzlich noch jemanden mit Pflegegrad 3 pflege sicher erst recht nicht. Das haut ja sonst mit den Pflegestunden gar nicht hin. Du kannst jemanden mit Pflegegrad 3 ja nicht den ganzen Tag allein lassen. Sorry, aber ich glaube du kennst dich da nicht wirklich aus.

  • Hallo!

    Ich denke nicht, dass du da recht hast.

    Falsch und korrekt, was geschrieben wurde. Eine Ergänzung

    zur Information, Seite 10 und 11:

    Es hieß, wenn ich Teilzeit studiere bin ich nicht vermittelbar.

    Übersetzt, nicht vermittelbar, kein Anspruch auf ALG II. Es erhalten

    nur Leistungsberechtigte ALG II, die mindestens drei Stunden

    am Tag arbeiten können.

    Ich pflege aber noch jemanden mit dem Pflegegrad 3.

    Laut Fachliche Weisungen wären 6 Stunden Arbeit am Tag

    zumutbar. Siehe Zitat Seite 10 und 11. Es trifft also zu, was

    Tamar hier schrieb:

    Allerdings ist auch bei Betreiben des Studiums dieses dann für das Jobcenter nur ein "Hobby", d. h. es wird mit Maßnahmen und Jobangeboten keine Rücksicht darauf genommen.

    Gruß

  • Aus den Fachlichen Weisungen zu § 10 SGB II:

    die Beendigung einer Ausbildung, einer Aufstiegsfortbildung z. B. der Abschluss des geprüften Bilanzbuchhalters, eines Studienganges, eines Praktikums zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses in Deutschland oder einer Umschulung, wenn durch die (sofortige) Arbeitsaufnahme der angestrebte Abschluss nicht erreicht wird und die Gefahr droht, ohne den Abschluss langfristig von Leistungen nach dem SGB II abhängig zu sein,

    Du müsstest schon explizit darlegen, wieso du keine Arbeit finden könntest ohne diesen zweiten Abschluss. Du hast ja schon einen, wenn es ein Zweitstudium ist. Das ist doch nicht so, wie wenn du jetzt ein Leben lang Ungelernt bleiben sollst.

    Im Gastrobereich wird verzweifelt gesucht, die nehmen auch ungelernt.

    Du kannst ja nochmal ausführlich schildern, wie lange das Studium noch dauern soll, welchen Abschluss du schon und welchen du dann hast und über welchen du schon verfügt.

  • Bin mir auch nicht sicher, ob eure Rechtsauskunft so ist, wie das Recht es vorsieht.

    Habe wie gesagt von der Beratung des Arbeitsamts andere Aussagen bekommen, dass ich nicht vermittelbar bin und Hartz 4 dann auch nicht an die Bedingung geknüpft sein muss, ob das Studium auf dem anderen Studium aufbauen muss oder nicht.

    Stelle daher sehr in Frage, was hier geschrieben wurde,

  • Ich bezweifle, dass die "Beratung des Arbeitsamtes" (was oder wer auch immer das sein soll, denn es gibt schon lange kein Arbeitsamt mehr und für ALG2 sind sowieso die Jobcenter zuständig) tatsächlich Kenntnis aller Feinheiten im SGB II.

    Das Bundessozialgericht hat das allerdings sehr wohl. Wäre auch komisch, wenn nicht.

    Du hast einen Berufsabschluss. Du hast einen Studienabschluss. Dein Zweitstudium ist sozialrechtlich daher vollkommen unnötig für die Eingliederung in Arbeit und ist somit nicht als wichtiger Grund gem. § 10 SGB II anzusehen.

    Niemand hat das Recht, bis zur Rente mit ALG2 durchzustudieren, um die Pflichten im SGB II, die in erster Linie in der Aufnahme einer Arbeit besteht, zu umgehen.

  • Hallo!

    Stelle daher sehr in Frage, was hier geschrieben wurde,

    Es steht Ihnen völlig frei eigene Entscheidungen zu treffen.

    Keiner wird gezwungen Ratschläge anzunehmen und wir

    drehen uns hier im Kreis. Wenn von Ihnen nichts Anderes

    mehr kommt, kann das Thema als ausreichend beantwortet

    betrachtet werden.

    Bitte wenden Sie real an Anwalt, oder eine Beratungsstelle.

    Gruß

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