Hallo liebes Forum ,
ich habe folgendes Anliegen: meine Mutter ist in Teilzeit angestellt und bezieht ergänzendes ALGII. Durch die Erhöhung des Mindestlohns zum 01.10.22 steigt ihr Bruttogehalt auf 1.300€, was netto ca. 1.030€ entspräche.
Abzüglich des Freibetrages von 300€ läge ihr zu berücksichtigendes Einkommen bei 730€.
Ihr monatlicher Bedarf (Regelsatz+KdU) liegt bei 1.090€. Laut den gängigen Rechnern würde der ALGII Anspruch dann bei 360€ liegen.
Bei der Onlinerecherche haben ich auf manchen Websites gelesen, dass der Anspruch auf ALGII ab einem Bruttogehalt von 1.200€ erlischt. Von "offizieller" Seite konnten ich keine konkrete Aussage dazu finden (beispielsweise wird in der Infobroschüren vom zuständigen Jobcenter für die Musterrechnungen eine alleinstehende Person mit 1.500€ brutto zu Grunde gelegt ).
Jetzt sind wir natürlich etwas verunsichert. Welches "Szenario" ist zutreffend?
Danke und Viele Grüße!
Mkov