Antrag auf Renovierungskosten keine Reaktion

  • Hallo Forum,

    folgendes Problem. Ich habe am 12.07.22 oben genannten Antrag gestellt. Keine Reaktion. Am 26.08.22 mein Anruf beim Jobcenter, Antwort: wird dem Team weitergeleitet, nichts passiert. Am 16.09.22 erneuter Anruf, wird weitergeleitet, nichts passiert. Was kann ich noch machen? Falls hier jemand Erfahrungen hat gerne gerne.

  • Der Antrag ist online gestellt worden. Dieser ist ja lt. Jobcenter Aussage auch eingegangen, aber eben nicht bearbeitet. Nein, kein Umzug, der Antrag läßt sich auch für eine bewohnte Wohnung stellen. Ich glaube, alle sieben Jahre ist das möglich.

    BG

  • Und warum eilt es? Das Jobcenter hat ohne Dringlichkeit 6 Monate Zeit, ehe du Untätigkeitsklage erheben könntest. Dessen ungeachtet, dass es eigentlich nur dann Kosten gibt, wenn eine rechtmäßige Mietvertragsklausel zur Renovierung zwingt.

  • Ja, das gibt der Mietvertrag her, das ich renovieren muß. Nein, es eilt ja nicht. Der Sommer ist ein guter Zeitpunkt um zu renovieren war der Hintergrund. Aber danke und gut zu wissen das 6 Monate Zeit sind um eine Untätigkeitsklage anzustreben. Geht das dann auch noch, wenn es Bürgergeld gibt, oder werden die Karten neu gemischt?

  • Ja, das gibt der Mietvertrag her, das ich renovieren muß.

    Starre Fristen sind z. B. unzulässig und daher nichtig. Deshalb schrieb ich ja "rechtmäßige Klausel". Was genau steht in deinem Mietvertrag?

    Geht das dann auch noch, wenn es Bürgergeld gibt, oder werden die Karten neu gemischt?

    Was? Untätigkeitsklage oder Antrag auf Renovierungskosten?

  • Die Untätigkeitsklage, aber wenn es den Verein nicht mehr gibt... Ob es mit dem Bürgergeld noch möglich ist einen Antrag auf Renovierung zu stellen steht wird ja heute noch keiner wissen.

    Letztmalig der Hinweis! Das Bürgergeldgesetz gibt es

    noch nicht. Es ist zwar beschlossen, aber Umsetzungsstand

    des Bürgergeldgesetz: Gesetz ist noch nicht verkündet

  • Hallo!

    Die Untätigkeitsklage,

    Sollte die Klausel im Mietvertrag unwirksam sein, hat sich das mit

    der Klage erledigt. Also erneut Tamar :

    Starre Fristen sind z. B. unzulässig und daher nichtig. Deshalb schrieb ich ja "rechtmäßige Klausel". Was genau steht in deinem Mietvertrag?

    Bitte präzise die Frage beantworten, sonst wäre das Thema

    hier ausreichend beantwortet.

    Gruß

  • Die Untätigkeitsklage, aber wenn es den Verein nicht mehr gibt...

    Welcher Verein? Wenn du die Jobcenter meinst: die gibt es weiter. Das SGB II gibt es weiter. Nur die Leistung wird von ALG 2 in Bürgergeld umbenannt. Du erwartest von der Reform offenbar was vollkommen anderes, als es geplant ist.

  • Schriftlich einen Antrag stellen und persönlich einreichen und verlangen, dass sie es Abstempeln.
    Bei mir in der Region ist es jedoch so, dass sie wohl nichts mehr stempeln und man muss das dann in deren Briefkasten im Gebäude vom Jobcenter werfen.

    Ein Fax würde auch gehen. Denn dann kannst du immerhin nachweisen, dass du eines abgeschickt hast.
    Ich würde mir aus persönlicher Erfahrung aber keine Hoffnungen darauf machen, dass sie die Renovierungskosten übernehmen.
    Habe selber vor ca. 2 Jahren einen Antrag gestellt welcher abgewiesen wurde. Musste dann alles aus eigener Tasche zahlen, und das war echt nicht wenig.

    Du könntest noch mit deinem Vermieter sprechen. Wenn ihr einen Hausmeister/Maler für eure Wohnsiedlung habt, dann kann man diesen ansprechen und nachfragen, ob sie die Wohnung in einer von euch ausgemachten Zeit renovieren. Ob das allerdings kostenlos gemacht wird oder nicht weiß ich nicht. Habe aber mitbekommen, dass das hier bei uns z.B. in der Umgebung häufiger gemacht wird.

  • Gegenfrage: Warum sollte kein Antrag neu gestellt werden?
    Laut Threadersteller wurde der Antrag am 12.07 online gestellt, also schon 2 1/2 Monate her.
    Im Normalfall kommt spätestens nach 4 Wochen eine Antwort. Bei mir selber ging es sogar schneller.
    Kann auch immer sein, dass es was bei der Bearbeitung schiefgelaufen ist. Und wenn niemand reagiert dann eben auf die Art.
    Ich sehe da keinen Grund, jetzt noch weitere Monate zu warten wenn die Wohnung bald renoviert werden muss und somit unklar ist, ob da vorher rechtzeitig eine Antwort kommt.

  • Weil ein solcher Antrag wegen doppelter Rechtshängigkeit unzulässig wäre, darum. Wenn ein Antrag nach 2,5 Monaten unbearbeitet ist (obwohl das JC dafür Übrigens 6 Monate Zeit hat), dann macht man eine Sachstandsanfrage. Und nicht 100 neue Anträge.

    Wieso muss die Wohnung renoviert werden? Woraus erliest du den umgehenden, sofortigen und unabweisbaren Bedarf? Die Frage nach dem Wortlaut der Mietvertragsklausel hat der TE nicht beantwortet.

    Daher letztmalig der Hinweis: bitte halte dich mit "Tipps" zurück, wenn dir die Kenntnisse der Rechtsmaterie fehlen.

  • Dass die Jobcenter 6 Monate Zeit haben um das zu bearbeiten mag ja stimmen.
    Wenn aber niemand reagiert wie der Threadersteller in seinem ersten Beitrag erwähnt hat dann bleibt einem ja nicht besonders viel übrig.
    Der Threadersteller hat bereits mehrfach (2 Anrufe) versucht hat nachzufragen, was aus dem Antrag geworden ist und er lediglich weitergeleitet worden ist ohne eine Auskunft zu bekommen. Und übertreiben muss man an dieser Stelle auch nicht. 2 Anträge sind nicht 100.

    Die Wohnung MUSS renoviert werden weil das laut Threadersteller so aus seinem Mietvertrag hervorgeht, dass eine Renovierung alle 7 Jahre fällig wird.
    Die Dringlichkeit mag eine andere Sache sein, da er selbst meinte, dass es jetzt keine Eile hat. Dennoch gibt es ja zumindest mal einen Zeitraum, in dem es erledigt zu sein hat laut genanntem Mietvertrag.

    Bitte kein Vollzitat!

  • 1.) Nach 6 Monaten ist Untätigkeitsklage möglich. Was daran war dir unverständlich? X-tausend neue Anträge zu stellen (ja, ich übertreibe) ist jedenfalls kein hilfreicher Ratschlag. Es gibt im Übrigen keinen Rechtsanspruch auf Antworten zu Sachstandsanfragen.

    2.) Ob die Wohnung renoviert werden muss, ist vollkommen unklar. Wie ich bereits geschrieben habe, sind starre Fristen dazu in den Mietverträgen unzulässig. Wie oft soll ich das noch wiederholen, ehe du dies zur Kenntnis nimmst?

    Unterlasse bitte umgehend das Posten deiner Meinung unter dem Deckmantel der Rechtsverbindlichkeit! Ich hatte dich dazu bereits schon einmal aufgefordert!

  • Hallo!

    Ist zwar Mietrecht, aber da es nicht ankommt gerne Off Topic!

    Die Wohnung MUSS renoviert werden weil das laut Threadersteller so aus seinem Mietvertrag hervorgeht, dass eine Renovierung alle 7 Jahre fällig wird.

    Tamar schreibt:

    Wieso muss die Wohnung renoviert werden? Woraus erliest du den umgehenden, sofortigen und unabweisbaren Bedarf? Die Frage nach dem Wortlaut der Mietvertragsklausel hat der TE nicht beantwortet.

    Das wurde vom Themenersteller nicht beantwortet.

    Der § 535 Absatz 1 BGB verpflichtet den Vermieter, die Mietsache an den Mieter

    in einem vertragsgemäßen Zustand zu übergeben und sie während der Mietzeit

    in diesem Zustand zu erhalten. Das Gesetz schließt aber nicht aus, dass die

    Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen werden. Dafür ist es jedoch

    absolut notwendig, dass die im Mietvertrag vereinbarte Renovierungsklausel

    Gültigkeit besitzt. Zu den Schönheitsreparaturen gehört das Anstreichen und

    Tapezieren. BGH, Urteil vom 23.06.2004 - VIII ZR 361/03 - openJur

    Der Themenersteller möge sich dazu äußern.

    Starre Fristen sind z. B. unzulässig und daher nichtig. Deshalb schrieb ich ja "rechtmäßige Klausel". Was genau steht in deinem Mietvertrag?

    Folglich gibt es dann auch kein Geld vom Jobcenter für Renovierung! Damit ist das

    Thema ausreichend beantwortet, falls sich nichts Neues ergibt.

    Gruß

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