Energiepreispauschale aus dem Entlastungspaket III
Alles anzeigenDas Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder
die FAQs zur Energiepreispauschale (EPP) aktualisiert (Stand: 20.07.2022). Es werden
Fragen beantwortet u.a. zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der
Einkommensteuerveranlagung, zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber,
zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und zur Steuerpflicht.
- I. Allgemeines
- II. Anspruchsberechtigung
- III. Entstehung des Anspruchs
- IV. Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung
- V. Anrechnung auf die Einkommensteuer
- VI. Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber
- VII. EPP im Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren
- VIII. Steuerpflicht
- IX. Anwendung der Billigkeitsregelungen der Abgabenordnung
- X. Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung
- XI. Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen
I. Allgemeines
Die Energiepreispauschale (im Folgenden nur noch „EPP“) von 300 Euro soll diejenigen
Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang
mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung
diesbezüglich stark belastet sind. Die EPP ist sozial ausgestaltet. Sie ist in der Regel
steuerpflichtig, so dass sich die Nettoentlastung entsprechend der persönlichen Steuerbelastung
mindert.
II. Anspruchsberechtigung
1. Wer ist anspruchsberechtigt?
2. Welche Arbeitnehmer sind anspruchsberechtigt?
3. Welche Dienstverhältnisse werden anerkannt (z. B. unter Angehörigen)?
4.Sind Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen oder Renten (auch Erwerbsminderungsrenten) anspruchsberechtigt?
4.1 Erhalten Personen die EPP, wenn sie ausschließlich Arbeitslohn aus einem früheren Dienstverhältnis beziehen?
5. Erhalten Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, die EPP?
6. Wann und wie lange muss die Tätigkeit ausgeübt werden?
7. Kann eine Person die EPP und zusätzlich die Einmalzahlung für Transfergeldempfänger erhalten?III. Entstehung des Anspruchs ......