Aufforderung zur Mitwirkung - Weiterbewilligungsantrag und Kontoauszüge

  • Hallo Gemeinde

    Ich bräuchte dringend eure Hilfe.

    Zur Situation:

    Vor unserem Umzug erhielt meine Tochter(30) schon Leistungen. Wir wohnten in einem gemieteten Bauernhof. Das Zimmer unserer Tochter wurde vom JC anteilig zur Gesamtmiete bezahlt. Nach der Eigenbedarfskündigung, hatten wir keine andere Wahl, aufgrund vieler Tiere u.s.w. uns einen alten Hof in weiter Entfernung zu kaufen. Finanziert natürlich.

    Im neuen Landkreis haben wir sofort Hartz4 für unsere Tochter beantragt. Dazu muss ich noch sagen, dass unsere Tochter physische Probleme hat und wir fast alles machen.

    Im Antrag haben wir wieder ihren Wohnbereich angegeben und uns als Vermieter.

    Jetzt will das JC ständig neue Auskünfte und zieht alles in die Länge.

    Wir sollen unser Einkommen offen legen, was wir vorher nicht mussten.

    Kann jemand sagen, was wir von den noch geforderten Auskünften, tatsächlich machen müssen ? Siehe Foto.

    Danke schonmal und Gruß

  • Schwierig. Wenn es kein abgeschlossener eigener Haushalt ist, den sie führt, wonach "wir machen alles" klingt, dann sind alle Unterlagen nötig, da das Jobcenter in dem Fall die in § 9 Abs. 5 SGB II - Hilfebedürftigkeit verankerte Unterhaltsvermutung prüfen will.

    Hinsichtlich der Unterkunftskosten kann es sein, dass ein Mietvertrag nicht anerkannt wird. Das Bundessozialgericht hat hohe Anforderungen an einen Mietvertrag unter Verwandten entwickelt. Was würde denn passieren, wenn sie keine Miete zahlt? Schmeißt ihr sie dann tatsächlich raus?

  • Hallo Tamar.

    Danke für deine Antwort.

    Mit wir machen alles meinte ich, für den Antrag und sonstige behördliche Sachen.

    Der Haushalt ist eigenständig und rausschmeißen würden wir sie nicht, wenn sie keine Miete zahlt. Ich verstehe was du meinst. 😉

    Müssen wir unser Gehalt ( Lohnbescheinigung ) offen legen ?

    Brauchten wir am vorherigen Wohnort nicht, obwohl das JC das erst wollte.

    Gruß


    Mike

  • Wenn ihr sie im Ernstfall nicht wie einen normalen zahlungssäumigen Mieter behandelt, liegt kein ernsthaftes Mietzinsverlangen vor. Wenn überhaupt, werden daher nur die Kosten des Hauses kopfteilig berücksichtigt. Deshalb die Forderung nach Vorlage der Einzelnachweise zu den Kosten.

    Hinsichtlich eures Einkommens hatte ich bereits erläutert, dass dies zur Prüfung der Unterhaltsvermutung nötig ist. Natürlich müsst ihr sie nicht vorlegen, ihr steht in keiner Rechtsbeziehung mit dem Jobcenter. Aber ohne dem wird wohl der Antrag eurer Tochter wegen Zweifel an der Hilfebedürftigkeit abgelehnt werden.

  • Hallo an alle Experten

    Nach Umzug in einen anderen Landkreis, geht es um die Weiterbewilligung unserer Tochter.

    Eine Frage :

    Das JC will von uns ( Eltern ) Kontoauszüge der letzten 6 Monate. Wir haben das sogar geschickt, allerdings unsere Ausgaben geschwärzt.

    Jetzt will das JC unsere Kontoauszüge ungeschwärzt.

    Es handelt sich um 2 Konten, auf die unsere Tochter ihr Geld vom JC überwiesen hat, da wir Aufgrund ihrer psychischen Probleme für sie alles einkaufen, bezahlen u.s.w.

    Das haben wir dem JC so mitgeteilt.

    Darf das JC von uns die Auszüge ungeschwärzt verlangen ?

    Vielen Dank und Gruß

    Mike

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  • Unsere Tochter überweist das Geld auf unser Konto. Dafür kaufen wir ein.

    Was geht das JC unsere Ausgaben an ?!?

  • Hallo!

    Das Jobcenter ist nicht verantwortlich für Ihre Konto-Verbindungen und

    das Vermischen mit dem Geld der Tochter.

    Was geht das JC unsere Ausgaben an ?!?

    Da das Geld vermischt wird, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als der

    Aufforderung des Jobcenters nach zu kommen. Einzige Lösung, eigenes

    Konto für die Tochter, zu dem Sie Kontovollmacht erhalten und für Ihre

    Tochter Geld abheben können.

    Es handelt sich um 2 Konten, auf die unsere Tochter ihr Geld vom JC überwiesen hat,

    Das sollte in Zukunft unterbleiben, um Ärger mit dem Jobcenter

    zu vermeiden.

    Randbemerkung, manche Probleme im Leistungsbezug sind "hausgemacht".

    Gruß

  • Unsere Tochter hat ein eigenes Konto, auf das das Geld vom JC überwiesen wird. Da unsere Tochter psychische Probleme hat und nicht selbst einkaufen kann/will, überweist sie uns das Geld, damit wir das für sie erledigen !!!!

  • Hallo!

    Unsere Tochter hat ein eigenes Konto, auf das das Geld vom JC überwiesen wird.

    Wenn Sie Ihre Konten nicht offenlegen wollen. belassen Sie das Geld

    zukünftig auf dem Konto Ihrer Tochter. Ihre Tochter möge Ihnen

    für ihr Konto eine Kontovoillmacht ausstellen.

    Da unsere Tochter psychische Probleme hat und nicht selbst einkaufen kann/will, überweist sie uns das Geld, damit wir das für sie erledigen !!!!

    Mit einer Kontovollmacht können Sie vom Konto Ihrer Tochter alle

    Bankgeschäfte für sie erledigen, Geld abheben für Einkäufe und

    haben für Nachweise nur die Kontoauszüge Ihrer Tochter zur Vorlage

    beim Jobcenter.

    Wie schon angemerkt, manche Probleme entstehen aus Unkenntnis

    der Gesetzgebung. Aber das kann ja korrigiert werden.

    Gruß

  • Das würde ja bedeuten, dass das JC von jedem Hartz4 Bezieher wissen will, was er mit seinem Geld macht ?!?

  • Hallo!

    Mit Verlaub, jeder ALG II Leistungsberechtigte hat nicht diese Verstrickung

    im familiären Umfeld, wie es bei Ihnen der Fall ist. Hier spielen einige Faktoren

    eine Rolle und Ihr Verhältnis zum Jobcenter war nicht ganz unproblematisch

    seit Ihrem Umzug, wie sich hier im Thema nachlesen lässt.

    Im Forum können nur Handlungsempfehlungen gegeben werden, denen Sie folgen

    können, oder auch nicht. Sie treffen Ihre eigene Entscheidung, wie Sie verfahren

    möchten und Sie können auch sehr gerne vor Ort bei Ihnen noch eine reale

    Beratung in Anspruch nehmen.

    Vielleicht noch eine Ergänzung zum Schluss! Hartz IV ist das "Vierte Gesetz für moderne

    Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003. Die Sozialleistung trägt die

    korrekte Bezeichnung Arbeitslosengeld II, dementsprechend haben wir Leistungsberechtigte

    und keine Hartz IV Bezieher. Diesen Begriff verwendet die Allgemeinheit, wenn sie

    das abwerten will und das wollen wir hier im Forum nicht. ;)

    Gruß

  • Also bei allem Verständnis, aber diese Gemengenlage mit dubiosen Überweisungen auf 2 Konten ist doch nun wirklich nicht nachvollziehbar. Insbesondere, da es die ganz einfache Lösung mit der Kontovollmacht für das Konto der Tochter gäbe.

    Habe ich übrigens auch so mit meinem 26 jährigen autistischen Sohn gemacht, dass ich Kontovollmacht habe.

    Ich weiß auch nicht, was das extreme Diskutiere soll, nur, weil die Antworten offenbar nicht die sind, die man hören wollte.

    Dann reicht die Kontoauszüge eben nicht ein und wartet ab, wie das Jobcenter reagiert, es gibt ja zu allem dann die Möglichkeit eines Rechtsmittels, sei es, dass versagt, abgelehnt oder die Leistungen gekürzt werden.

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