Selbstständigkeit - Einkommen Anrechnung und ALG II

  • Es existiert ein Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung. 100€ pro Monat sind ja anrechnungsfrei. Wie sieht es bei Selbstständigen aus, die ja immer ein unterschiedliches Einkommen haben?

    Dürfen Selbstständige 600€ in 6 Monaten verdienen, ohne, dass etwas angerechnet wird., z.B. als einmaliges Einkommen 600€ und die restlichen 5 Monate 0€ Einkommen? Oder dürfen Selbstständige auch nicht mehr als 100€ pro Monat verdienen?

  • Für Selbstständige gilt diese anrechnungsfreie Summe nicht.

    Warum sollte ein Selbständiger keinen Freibetrag für Erwerbstätigkeit bekommen?

    Das hat doch erstmal gar nichts damit zu tun, wie vor Abzug des Freibetrags das Erwerbseinkommen aus Selbstständigkeit ermittelt wird.

  • Warum sollte ein Selbständiger keinen Freibetrag für Erwerbstätigkeit bekommen?

    Sorry für ein Missverständnis. Ich will damit ausdrücken, dass die Freibetragsgrenze nicht bei 100,- bzw. 600,- für 6 Monate liegt.

    Weder für selbstständige noch für nicht selbstständige Erwerbstätige.

  • Sorry für ein Missverständnis. Ich will damit ausdrücken, dass die Freibetragsgrenze nicht bei 100,- bzw. 600,- für 6 Monate liegt.

    Weder für selbstständige noch für nicht selbstständige Erwerbstäge.

    Auch das ist Dir leider nicht gelungen.

    Hier geht es um den Grundfreibetrag auf das Erwerbseinkommen nach § 11b Absatz 2 SGB II. Der beträgt nun einmal tatsächlich Euro 100,- pro Monat (mit den von Tamar schon geschilderten Besonderheiten bei Einkommen aus Selbständigkeit).

  • Gelten hier wirklich 100€ pro Monat oder insgesamt 600€ in 6 Monaten? zB 600€ in 1 Monat, aber dafür 0€ in 5 Monaten?

    Die gleiche Frage hatte ich mir auch mal gestellt als ich ein kleingewerbe hatte.

    Mir wurde gesagt da der Abrechnungszeitraum für 6 Monate gilt, wird es insgesamt für diesen Zeitraum berechnet. Also 600€ insgesamt für das halbe Jahr. Bei mir waren es ca.160€, also 900€ im halben Jahr Abrechnungsfrei. Hatte in einen Monat auch ca. 500€ und in den weiteren nur kleinbeträge.

    Wünsche Dir Viel Erfolg.

  • Gelten hier wirklich 100€ pro Monat oder insgesamt 600€ in 6 Monaten? zB 600€ in 1 Monat, aber dafür 0€ in 5 Monaten?


    Milchmädchenrechnung. Einkommen aus Selbständigkeit wird im Regelfall immer für den Bewilligungszeitraum von 6 Monaten betrachtet und mit seinem Durchschnitt auf die einzelnen Monate angerechnet. Es kann also gar keine 600 Euro in einem Monat und 0 Euro in 5 Monaten geben.

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