Wir sind am verzweifeln. Am Telefon mit der Sachbearbeiterin wurden die Konsequenzen des nicht genehmigten Umzugs besprochen. Es ging um eine Differenz von 25€ die wir selbst zu tragen hätten, weshalb wir den Umzug in Kauf nahmen.
Die Heizkosten sollten sowieso übernommen werden. Im Schreiben stand nur das es nicht im vollen Umfang übernommen werden würde ohne es genau zu definieren oder aufzulisten.
Nach dem Umzug sah es dann anders aus.
Wir müssen mit Flüssiggas und Vorkasse Tanken. In der vorherigen Wohnung war eine Heizkostenpauschale von 35€ in den Nebenkosten enthalten.
Ansonsten gilt die aktuelle Wohnung als angemessen, nur mit den Heizkosten die nicht in der Miete enthalten sind, deutlich höher da es keine geringe pauschale ist.
Nun wurden uns ca. 300€ für ein halbes Jahr als Heizkostenbeihilfe zugesprochen.
600€ ist der Mindestbestellwert und selbst das reicht nicht annähernd.
Es gab bereits einen Wiederspruch und auch eine Klage beim Sozialgericht in der jetzt verlangt wird die Klage zurück zu nehmen aufgrund schlechter Erfolgsaussichten.
In der Klage wurden verschiedene gute Punkte aufgeführt mit Hinweisblättern, Urteilen ect.
die scheinbar nicht wirksam sind.
Die einizige Anwältin in der Nähe hat mich mehr oder weniger abgewimmelt ohne sich einen Überblick zu verschaffen und meinte die einzige Chance sei der Punkt, die Notwendigkeit des Umzugs zu begründen.
Bei der Notwendigkeit wurden viele gute Gründe abgelehnt. Etwas Hoffnung habe ich das die Notwendigkeit des Umzugs Chancen haben könnte weil wir etwas Näher bei den Schwiegereltern wohnen. Wir wohnen als Bedarfsgemeinschaft Frau, Kind und ich.
Meine Frau hat u.a. Epilepsie und leichte körperliche Einschränkungen.
Es fällt mir schwer hier alles genau zu schildern das es übersichtlich bleibt und sich überhaupt jemand durchlesen mag.
Deshalb schreibe ich es hier als groben Überblick und frage mich wie man weiter vorgehen kann.
Die Wohnung ist bereits so Ausgekühlt bei ~10°C das wir bald am Kühlschrank Strom sparen können.
Hat es Folgen wenn man eine weitere Begründung beim Sozialgericht angibt nachdem Sie beantragt haben die Klage abzuweisen?
Das Beratungsgespräch der Anwältin war sehr enttäuschend und Sinnlos, weitere Anwälte für Sozialrecht gibt es keine in der Nähe.
Wir wären nie umgezogen hätte man uns beim Jobcenter vorgewarnt, was auch ein Punkt des Widerspruchs war. Die Warnfunktion und Aufklärung...
Wir würden auch sofort wieder umziehen nur Leider ist es schwer etwaszu finden.
Antworten wie selber Schuld oder Tipps für alternative Heizmöglichkeiten helfen mir nicht weiter.
Die vorläufige Durchsicht der Klage seitens des Sozialgericht scheint mir sehr vorläufig und grob zu sein.
Es wurden gute Gründe der Notwendigkeit erbracht. Die Definition Mietkosten, wir wurden telefonisch falsch informiert und schriftlich nicht ausreichend vorgewarnt.
Dann habe ich mich auf Hinweis und Urteils Blätter bezogen die recht vielversprechend waren.
Z.b. das steht in einem Hinweisblatt des Jobcenters das diese Sanktion, (die nicht statisch bis zu 2 Jahre bleiben darf, ab dem Zeitpunkt nicht mehr wirksam ist, sobald die alte Wohnung eine Mieterhöhung hat. (Was auch der Fall ist).
Hatte rein rechtlich und realistisch gesehen mit den Argumenten und Recherchen ein gutes Gefühl. Und dann der Brief wo genau wie bei den Widerspruchsverfahren nicht wirklich auf alle Punkte eingegangen wird.
Jetzt habe ich nur noch die Hoffnung das Verfahren nicht aufzugeben sondern mich nochmals auf die Notwendigkeit des Umzugs zu berufen.
Kann es passieren das mir das Sozialgericht das Verfahren dann in Rechnung stellen kann oder ist es unbedenklich wenn ich verlange es weiter zu prüfen?