Aufforderung zur Mitwirkung - Datenabgleich und Kapitalerträge 2021

  • Hallo liebe Forumsmitglieder, ich beziehe seit März 2022 HartzIV.

    Nun habe ich vom Jobcenter einen Brief bekommen, indem ich zur Mitwirkung aufgefordert werde.

    "Durch einen Datenabgleich (§52 SGB II) wurde bekannt, dass sie im Jahr 2021 Kapitalerträge in Höhe von 274,00 Euro Brutto hatten."

    Es ist zu prüfen ob sie Anspruch auf Leistungen bestehen bzw. bestanden haben.

    -Daten zu den Kapitalerträgen(Traderepublic); Nachweis des Kapitals + Kontoauszug/Zuflussnachweis 2021

    Die Kapitalerträge hatte ich im Jahr 2021 inwiefern sind sie relevant für meine aktuelle Situation. Ich bin davon ausgegangen, dass das Jobcenter bis zu 6 Monate prüft. Ich habe da seit knapp 10 Monaten nur 30Euro auf dem Depot/Konto. Muss ich für 2021 das komplette Konto offenlegen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Daniel

  • Bei 274 Euro Zinsen muss das ja angesichts der schlechten Zinslage der letzten Jahren schon etliches an Vermögen da gewesen sein. Wieviel war es denn und wieso ist es vor 10 Monaten, also 3 Monate vor Antragstellung ALG 2 plötzlich auf 30 Euro abgesunken? Wohin ist es denn verschwunden?

    Ach ja: im Fall der Fälle (wie diesen) darf das Jobcenter natürlich länger, ggf. bis 10 Jahre (Frist der Schenkungsrückforderung nach BGB) zurück forschen.

  • Zu dem Zeitpunkt ging es mir psychisch nicht gut, ich hatte mir 8000 geliehen und damit gezockt. Nach der Auszahlung von meinem Depot habe ich das Geld am nächsten Tag auch zurückgezahlt.

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