Vermögensanrechnung nach Aufgabe der Selbstständigkeit

  • Hey,


    ich stehe vor folgender Frage.


    Ich habe Mitte 2018 ein Gewerbe im Bereich Gebäudereinigung gegründet, wobei ich parallel dazu für meine Familie bis heute zusätzlich ALG II erhalte. Im Laufe der Zeit hatte ich auch sämtliche Ausgaben. Zu den größeren Anschaffungen gehörten ein Anhänger sowie Kastenwagen im Wert von ca. 10.000 EUR. Außerdem wurden Maschinen im Wert von ca. 2.500 EUR beschafft.


    Wenn ich das richtig verstanden habe, würde ich bei Aufgabe der Tätigkeit Sanktionen seitens des Jobcenters bekommen. Meine Frage ist aber vor allem, wie das Jobcenter mit den Anschaffungen verfährt. Muss ich mich vorerst selbst versorgen, bis ich die Gegenstände verkauft habe oder kann ich auch direkt in ein neues Arbeitsverhältnis gehen?

    Leider ist mir das Leben als Selbstständiger zu stressig geworden, deshalb würde ich gerne wieder in ein Angestelltenverhältnis wechseln. Da ich aber mit meiner Frau und vier Kindern wohne, ist aber auch dann davon auszugehen, dass ich auf eine Aufstockung durch ALG II angewiesen sein werde.

    Ist das jetzt eine Einfahrtstraße, in die ich mich damals begeben habe oder komme ich da irgendwie raus?


    Liebe Grüße und danke für eure Unterstützung!

  • Die Anschaffung waren während des Leistungsbezugs und wurden auch als Betriebsausgaben, die den Gewinn schmälern, beim Jobcenter geltend gemacht?

    Dann wäre der Erlös bei Verkauf Einkommen, da der Sachwert während des Leistungsbezugs zugeflossen ist und jetzt nur in seiner Form von einer Sache in Geld umgewandelt wird.

    Sanktionen gibt es derzeit nicht. Allenfalls Kostenersatz bei sozialwidrigen Verhalten. Wieviel Gewinn hat denn das Jobcenter angerechnet und ist eine Abwärtsspirale zu erkennen oder ging der Gewinn stetig aufwärts?

  • Der PKW wurde nicht als Ausgabe erfasst. 4500 EUR davon wurden aus eigenen Mitteln finanziert, 2500 EUR als Zuschuss und 1500 EUR als Darlehen, welches ab nächstem Jahr getilgt wird. Der Anhänger wurde nur bis 1200 EUR als Ausgabe berücksichtigt. Zwischendurch gab es natürlich hin und wieder kleinere Anschaffungen im Wert von bis zu 300 EUR.

    Die Frage ist aber auch, inwiefern sich ein bereits beschrifteter Kastenwagen verkaufen lässt. Eine Abwärtsspirale ist nicht direkt erkennbar. Das Einkommen schwankt von 700 - 1500 im Monat. Also dazwischen alles dabei. Das Problem ist dabei, dass ich ja nicht alles von heute auf morgen verkauft bekomme. Wovon sollte ich dann in der Zwischenzeit leben?


    In diesem Fall würden die Vermögensgegenstände auch nicht unter das Schonvermögen fallen?

  • Bei 700 bis 1500 Euro im Monat würde ich dir empfehlen, die Selbstständigkeit erst dann aufzugeben, wenn du mit deinen Bewerbungen Erfolg hattest. Das dürfte viel Ärger ersparen, denn da liegt Kostenersatz in der Luft, wenn du ohne Not einfach dein Gewerbe aufgibst und damit eure Bedürftigkeit erhöhst.

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