Hey,
ich stehe vor folgender Frage.
Ich habe Mitte 2018 ein Gewerbe im Bereich Gebäudereinigung gegründet, wobei ich parallel dazu für meine Familie bis heute zusätzlich ALG II erhalte. Im Laufe der Zeit hatte ich auch sämtliche Ausgaben. Zu den größeren Anschaffungen gehörten ein Anhänger sowie Kastenwagen im Wert von ca. 10.000 EUR. Außerdem wurden Maschinen im Wert von ca. 2.500 EUR beschafft.
Wenn ich das richtig verstanden habe, würde ich bei Aufgabe der Tätigkeit Sanktionen seitens des Jobcenters bekommen. Meine Frage ist aber vor allem, wie das Jobcenter mit den Anschaffungen verfährt. Muss ich mich vorerst selbst versorgen, bis ich die Gegenstände verkauft habe oder kann ich auch direkt in ein neues Arbeitsverhältnis gehen?
Leider ist mir das Leben als Selbstständiger zu stressig geworden, deshalb würde ich gerne wieder in ein Angestelltenverhältnis wechseln. Da ich aber mit meiner Frau und vier Kindern wohne, ist aber auch dann davon auszugehen, dass ich auf eine Aufstockung durch ALG II angewiesen sein werde.
Ist das jetzt eine Einfahrtstraße, in die ich mich damals begeben habe oder komme ich da irgendwie raus?
Liebe Grüße und danke für eure Unterstützung!