Hallo zusammen,
ich habe zwar die SuFu benutzt, aber nichts entsprechend zu meinem Thema gefunden. Deshalb die Frage hier. Folgende Situation habe ich:
Ich bin 35 Jahre alt und arbeitete bisher als Sicherheitsmitarbeiter. Aufgrund einer chronischen Erkrankung konnte ich seit ca. 09/21 nicht mehr arbeiten gehen. Nach 6 Wochen Krankheitszeit ging ich ins Krankengeld. Da ich mir trotz meiner Symptomatik vorstellen konnte z.B. eine Umschulung in einen Homeoffice Tauglichen Job machen zu können, wechselte ich ich Anfang des Jahres (Ca. 04/22) ins ALG1, da ich noch Anspruch habe. Dort wurde eine Beurteilung durch den med. Dienst vorgenommen, dass ich nicht arbeitsfähig für > 1 Std./Tag wäre, voraussichtlich für 6 Monate. Mir wurde dann gesagt, ich solle wieder ins Krankengeld wechseln solange ich dort Anspruch habe, und danach schaue man weiter. Max. 6 Wochen würde bei Krankmeldung ALG1 noch gezahlt.
Ich habe mich dann bei meinem Hausarzt krank gemeldet. Leider waren es keine 6 Wochen, sondern nur 5. Aufgrund meines schlechten Gedächtnisses hab ich es mir falsch gemerkt und bin 3 Tage zu spät zum Arzt gegangen (15.09.22). Der Arzt weigerte sich die 3 Tage zurückzudatieren und wollte mir wohl eine Lektion (warum auch immer) erteilen. Dann kam der Aufhebungsbescheid vom Arbeitsamt zum 12.09.22.
Da allerdings nun eine 3 Tätige Lücke besteht verweigert mir die Krankenkasse die erneute Krankengeldzahlung. Da ich nun allerdings bis Ende Oktober krank gemeldet bin, kann ich (anscheinend) auch kein ALG1 mehr bekommen, und bin nun somit selbstzahler der Krankenkasse und ohne monatliche Einkünfte.
Ich habe überlegt, nochmals mit meinem Arzt zu reden, da aber nun auch das Quartal zuende gegangen ist bezweifel ich stark, dass er das noch ändert.
Habe ich noch andere Optionen? Würde ein Widerspruch zur Entscheidung der Krankenkasse Sinn machen? Wenn ja, worauf könnte ich mich berufen?
Vielen Dank für eure Antworten.
Grüße,
der Frager