ALG II Weiterbewilligung - Einladung bei Integrationsabteilung - Antwort auf Eilantrag beim SG

  • Liebe Community,

    vorab moechte ich Euch, als bisher stiller Teilnehmer/Gast, das Kompliment machen, dass ich Eure Aktivitäten seit Jahren verfolge und es toll finde, dass sich Menschen noch gegenseitig so aktiv helfen bzw. es zumindest versuchen. Dafür Daumen hoch (y)

    Heute benötige ich Euren Rat in einer eigenen Angelegenheit.

    Ich habe am 18.09.2022 den üblichen Weiterbewilligungsantrag zum 01.10.2022 (wie in den Jahren zuvor) mitsamt aller erforderlichen Unterlagen dem Jobcenter zugesandt. Darauf hin erhielt ich zum ersten mal eine Einladung seitens der Integrationsabteilung statt der entstprechend Bewilligung, und dieser Termin sollte erst am 04.10.2022 sein. Vorher wollte man keine Leistungen weiterbewilligen.

    D. h. das Jobcenter hat von Anfang provoziert, dass ich zwischen dem 01.10. und 04.10. ohne Geld dastehe und entsprechend nicht einmal über die Mittel verfüge den Termin wahrzunehmen. Des Weiteren ist, meines Wissens nach, nicht erlaubt eine Weiterbewilligung der Leistungen (Anspruch vorhanden wie in den Jahren zuvor, da keinerlei Änderung eingetreten ist) an einen Termin bei der Integrationsabteilung zu binden.

    Ich habe umgehend einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung beim SG gestellt, leider mit "mäßigem" Erfolg mit der Empfehlung den Termin wahrzunehmen, Posteingang des Antwortschreibens war erst heute, also nach dem eigentlichen Termin. Auch wirkt, dass die Antwort der Richterin auf mich ganz klar so, als ob ich hier zu einer freiwilligen Unterschrift einer Eingliederungsvereinbarung gewzungen werden soll. Vergangene Urteile haben jedoch bestätigt, dass dies nicht rechtens ist.

    Ich bin nun total vertweifelt, da ich nicht weiss wie ich am Besten weiter vorgehe um zu meinem Recht zu kommen und gleichzeitig dem Jobcenter zu signalisieren, dass sie nicht alles mit mir machen können, d. h. dass ich auch Rechte habe.

    Ich bin froh über jede Anregung bzw. über jeden Vorschlag Eurerseits. Im Anhang findet ihr entsprechende Kopien der Einladung vom Jobcenter, meinem SG -Eilantrags und der entsprechenden Anwort des SG .

    Vielen lieben Dank im Voraus.

    Liebe Gruesse, Sorcerer

  • Hallo!

    Nach dem vorliegenden Sachverhalt kann das Ganze hier abgekürzt werden.

    Der Termin ist wahrzunehmen, ansonsten Leistungseinstellung, was schon

    geschehen ist und das gesetzmäßig korrekt.

    Für den weiteren Umgang mit dem Jobcenter eventuell Information lesen.

    Merkblatt Arbeitsloengeld II

    Dann klappt es zukünftig auch mit dem Jobcenter. Wir beenden hier

    das Thema, da der Sachverhalt offensichtlich und rechtskonform ist.

    Gruß

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