Hallo zusammen,
Ein guter Freund von mir wird wohl von ALG I ins ALG II (Hartz IV) im März 2023 fallen.
Nun stellt sich für ihn die Frage ob das Jobcenter, wenn er in Hartz IV rutscht, seine
Miete zahlt. Seine Wohnung hat 60qm, er wohnt dort seit 01.11.2005
Zu seinen Mietkosten:
Grundmiete 585,-€
Betriebskosten + Heizkosten Vorauszahlung 188,91
Das Jobcenter XXX gibt dort folgendes in ihrem Merkblatt an:
Die u. g. Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Grundmiete einschl. sämtlicher
Mietnebenkosten ohne Heiz- und Warmwasserkosten).
Die angemessenen Kosten richten sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Personen.
1 Person 50 qm 651,00€
An Heizkosten können i. d. R. bis zu 2 €/qm als angemessen übernommen werden,
an Warmwasserkosten i. d. R. bis zu 0,30 €/qm, soweit Warmwasser außerhalb der
Wohnung aufbereitet wird. Darüber hinaus gehende Heiz-/Warmwasserkosten werden
bezüglich ihrer Angemessenheit für den jeweiligen Einzelfall überprüft
Wird von daher das Amt seine Mietkosten übernehmen? Ich bedanke mich schonmal
Lieben Gruß