Hallo,
weil ich nicht wusste, wohin mit der Frage, hab ich das mal hier reingeschrieben.
Ich habe letztes Jahr meinen SB gefragt, ob bei mir eine Förderung nach § 16e oder § 16i möglich wäre und die Antwort bekommen, dass man das prüfen müsste.
Während der letzten 12 Monate habe ich meinen SB immer wieder bei Einladungsterminen und per E-Mail angesprochen, wie es denn jetzt mit der Prüfung aussieht, aber nie eine befriedigende Antwort bekommen.
Ich möchte jetzt das JC zwingen endlich mal die Frage zu beantworten, ob ich eine Förderung bekommen kann, aber mir fällt da nur die Untätigkeitsklage ein.
Mein Problem ist aber, dass der "Antrag" auf die Förderung ja gar kein Formular benötigt, sondern nur im Gespräch mit dem SB stattgefunden hat, ich also überhaupt keinen Beweis habe, dies beantragt zu haben. Ich wollte an dem Tag einen Beistand mitnehmen, der mir aber kurzfristig abgesagt hat.
Geht dann trotzdem die Untätigkeitsklage durch oder wird das nix in Ermangelung eines Beweises?
Gruß