ALG II Anspruch und Bafög

  • Hallo,

    wir haben folgendes Problem. Durch eine Krankheit beziehe ich Krankengeld. Dies reicht jedoch nicht aus. daher habe ich einen Antrag auf grundsicherung gestellt. Alle erforerlichen Unterlagen beigebracht und erhalte jetzt Leistungen in höhe von 17,- € mtl. Das Problem ist das unsere Tochter noch bei uns wohnt und daher die auf sie entfallenden Unterkunftskosten (ein Drittel) ca 270 € in Abzug bebracht werden. Meine Tochter erhält bafög mit unterkunftsanteil von 56 € da sie ja noch bei uns wohnt. Dies deckt die Kosten in keiner weise. Meine Tochter hat versucht einen eigenen Antrag zuu stellen der direkt abgeschmettert wurde mit hinweis auf die bafög vorrangigkeit. das bafögamt leht höhere Förderung mit dem Verweis auf die wohnung bei den eltern ab. Große Frage

    Wie kommen wir da weiter.

  • Wie hoch ist das Bafög?


    Wenn sie Studentin sein sollte, wäre der Höchstsatz seit 1.8.2022 511 Euro, siehe BAföG Höhe und Anspruch. Ihr Bedarf nach dem SGB II war als unter 25jährige 630 Euro (360 Euro Regelsatz + 270 Euro Miete). Einkommen sind 511 Euro Bafög, 219 Euro Kindergel und 120 Euro Lohn. Auf die 120 Euro Lohn hat sie einen Freibetrag von 104 Euro, das heißt, 18 Euro sind Einkommen. Damit hatte sie insgesamt 748 Euro Einkommen im Monat und natürlich keinen Anspruch, sie hätte ihren Mietanteil also mit den Einkünften selbst bezahlen müssen.

    Mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres sieht es anders aus. A) ist der Regelsatz jetzt 449 Euro und b) ist das Kindergeld weggefallen. Sie muss also jetzt einen neuen Antrag stellen.

  • ok verstehe ich aber der antrag beim jobcenter ist abgeschmettert worden wegen vorrangikeit des bafög und das die bafög gewährung eine leistung nach sgb II und III ausschließen würde

  • Ist es ja auch. Man kann nicht auf Bafög (teilweise Darlehen) einfach verzichten, nur, um ALG2 zu bekommen. Und mit Bafög hat es zum Lebensunterhalt gereicht.

    Generell ausgeschlossen sind die Studenten mit eigener Wohnung. Diejenigen, die bei den Eltern wohnen, haben bei Bedürftigkeit durchaus einen Anspruch.

  • nein, es will niemand auf das bafög verzichten um alg2 zu bekommen, um gottes willen! ich fand es nur ungerecht bei Bafög 427 € + Unterkunft 56 €. Uns (meiner Frau und mir)jedoch ihre Unterkunftskosten mit 226,66 € abzuziehen.

  • Hallo!

    nein, kein kindergeld da 25 jahre alt. und das bafög zu 50% Rückzahlungsplichtig

    Welche Einkünfte sind zur Zeit noch vorhanden? Kindergeld jetzt

    offensichtlich nicht mehr und wurde das dem Bafög-Amt mitgeteilt?

    verdient in einem minijob ca 120 € mtl.

    Ist dieser Verdienst noch da? Unabhängig davon sollte eventuell noch

    erwähnt werden, dass jede Veränderung im Einkommen dem

    Bafög-Amt umgehend mitzuteilen ist. BAFÖG - Alle Antragsformulare

    Weitere Informationen: Das BAföG - alle Infos auf einen Blick

    Gruß

  • nein, kein kindergeld da 25 jahre alt. und das bafög zu 50% Rückzahlungsplichtig

    Du wolltest doch wissen, wieso es bisher (in der Vergangenheit) abgelehnt wurde. Und bis jetzt war sie noch keine 25 Jahre alt und demzufolge gab es noch Kindergeld.

    Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass sie jetzt mit 25 Jahren, einen neuen Antrag stellen sollte, da sich viel verändert hat.

  • die auf sie entfallenden Unterkunftskosten (ein Drittel) ca 270 € in Abzug bebracht werden. Meine Tochter erhält bafög mit unterkunftsanteil von 56 € da sie ja noch bei uns wohnt

    Um noch auf die Hauptfrage zurück zu kommen. Es kommt dir so vor, als fehlt die Differenz von 214€ in er Haushaltskasse. Das täuscht aber, denn bei ALGII muss man die Gesamteinkünfte anschauen, und diese waren bisher bei der Tochter (inkl. Kindergeld) 748€. Und das ist genug, um die 270€, welche als Mietanteil angesetzt werden, auch in die Haushaltskasse zu geben. Das kann von der Tochter verlangt werden. Und dann stimmt die Rechnung wieder.

    Jetzt mit Wegfall des Kindergeldes ändert sich das natürlich und der Antrag für die Grundsicherung muss neu gestellt werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!