Gespräch mit Arbeitsvermittlerin und ALG II rückwirkend

  • Hallo liebe Community,

    ich bin neu hier und habe zum ersten Mal mit dem Jobcenter zu tun.

    Ich bin Ü25 und hatte gestern meinen ersten Termin bei der Sachbearbeiterin der Bewilligungsstelle. Alles lief super und sie war auch sehr nett. Mich komplett zu entblößen war etwas unangenehm und ich war nervös und habe vergessen vor Ort noch einige Fragen zu stellen.

    Jedenfalls fehlen noch Unterlagen und ich habe eine Checkliste erhalten. In 2 Wochen habe ich dann ein Gespräch in dem es wohl darum geht ob alles bewilligt wird oder nicht nehme ich an?

    Ich habe heute eine E-Mail und einen Anruf (auf meine Handy Mailbox) von meiner jetzt persönlichen Arbeitsvermittlerin erhalten. Sie fragte mich ob ich morgen früh Zeit hätte für ein Erstgespräch.


    Ist es üblich, dass obwohl man noch keine Leistungen bekommt bzw. diese noch bewilligt werden müssen, man schon mit der Arbeitsvermittlung zu tun hat?

    Ich bin nämlich sehr verwirrt und mein Fokus liegt momentan noch auf die fehlenden Unterlagen. Ich möchte nichts falsch machen

    Grüße

  • Hallo!

    Ist es üblich, dass obwohl man noch keine Leistungen bekommt bzw. diese noch bewilligt werden müssen, man schon mit der Arbeitsvermittlung zu tun hat?

    In Zeiten hoher Krankenstände, von denen leider auch Sachbearbeiter nicht

    verschont bleiben, ist das ein Glücksfall so schnell einen Termin zu bekommen.


    Jedenfalls fehlen noch Unterlagen und ich habe eine Checkliste erhalten. In 2 Wochen habe ich dann ein Gespräch in dem es wohl darum geht ob alles bewilligt wird oder nicht nehme ich an?

    Vorschlag, fehlende Unterlagen gleich mitnehmen. Dann kann der ALG II Antrag

    zügig weiterbearbeitet werden.

    Als Info noch Merkblatt Arbeitslosngeld II.

    Gruß

  • Vorschlag, fehlende Unterlagen gleich mitnehmen. Dann kann der ALG II Antrag

    zügig weiterbearbeitet werden.

    Ich glaube du hast mich falsch verstanden oder ich mich falsch ausgedrückt. Ich habe in 2 Wochen noch einen Telefonischen Termin bei dem es darum geht ob ALGII bewilligt wird. Bis zu diesem Termin soll ich die Unterlagen entweder bei denen einwerfen oder per Mail senden. Ich kann beides machen

    ist das ein Glücksfall so schnell einen Termin zu bekommen.

    Obwohl noch gar nicht geklärt wurde ob ich Leistungen erhalte oder nicht?

  • obwohl man noch keine Leistungen bekommt bzw. diese noch bewilligt werden müssen, man schon mit der Arbeitsvermittlung zu tun hat?

    Ja, das ist völlig üblich und normal. Die Leistungsbewilligung und die Arbeitsvermittlung sind zwei verschiedene Dinge, die parallel zueinander anlaufen. Das eine hängt vom anderen nicht ab. Egal ob man Leistungen bekommt oder nicht, der Kunde des Jobcenters soll ja so schnell wie möglich wieder ins Arbeitsleben finden.

  • Ist es üblich, dass obwohl man noch keine Leistungen bekommt bzw. diese noch bewilligt werden müssen, man schon mit der Arbeitsvermittlung zu tun hat?

    Natürlich.

    Ich bin nämlich sehr verwirrt und mein Fokus liegt momentan noch auf die fehlenden Unterlagen. Ich möchte nichts falsch machen

    Und der Fokus des Jobcenters liegt darauf, dich so schnell wie möglich in Arbeit zu bringen, damit es nicht viel zahlen muss.

    Eure unterschiedlichen Interessen müsst ihr dann in Einklang bringen.

  • Hallo liebe Leute,

    nach dem ich mich am 11.10 beim Jobcenter das erste Mal vor Ort gemeldet habe, habe ich einen Termin zu einem Gespräch bezüglich des Erstantrags am 24.10 bekommen. Zu diesem Termin sollte ich die ersten wichtigen Unterlagen wie den Hauptantrag, Perso, Anlage HG usw. mitbringen. Es lief alles sehr reibungslos ab und die Dame war super nett.

    Naja, jedenfalls habe ich daraufhin noch einen Termin bekommen, am 08.11. Es haben noch ein Paar Unterlagen gefehlt aber ich habe schon alles zusammen und denen in den Briefkasten geworfen. Bei diesem Termin geht es wohl darum ob die Leistungen gewährt werden und noch einige andere Kleinigkeiten werden geklärt.

    Meine Frage: Bekomme ich dann rückwirkend für den Oktober noch Leistungen? Weil ich habe mich ja Mitte Oktober gemeldet und schon einen Termin in diesem Monat gehabt.

    Die scheinen wohl unterbesetzt zu sein weshalb ich in größeren Abständen Termine erhalten habe, worauf ich ja keinen Einfluss habe.

    LG

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  • Bekomme ich dann rückwirkend für den Oktober noch Leistungen?

    Ob du Anspruch hast, kann mangels ausreichender Informationen natürlich nicht beantwortet werden. Aber der Anspruch wird natürlich ab Oktober geprüft. Das ist gesetzlich so geregelt, dass ein Antrag auf den Ersten des Monats zurück wirkt, in dem er gestellt wurde.

  • Ich habe noch eine Frage und zwar habe ich das Geld für Oktober und November erhalten aber ich habe noch keine Bewilligung schriftlich erhalten. Ist das so die Norm, dass man vorher schon Geld bekommt?

  • Kurzfassung:

    Die Behörde erledigt praktisch ausnahmslos das Erstellen des Briefs mit der Bewilligung und die Überweisung des Geldes in einem einzigen Vorgang. Dass das Geld dann schneller auf dem Konto ist, als der Brief im Briefkasten, passiert sehr leicht. Der Brief muss nun einmal in der Behörde erst transportiert und abgefertigt werden und dann folgt das gleiche Spiel noch einmal bei der Post. Die Überweisung hingegen erfolgt heutzutage im Wesentlichen automatisiert "per Computer". Falls der Brief aber ca 2-4 Werktage nach der Gutschrift der Überweisung noch nicht da sein sollte, sollte man nachfragen.

    Falls es hingegen eilt und man den Bescheid dringend braucht gilt: Sobald der Bescheid erstellt ist, kann man sich beider Behörde eine Zweitschrift holen. So vermeidet man das Risiko langer Wartezeiten, falls der Brief irgendwie auf dem Postweg verschollen sein sollte.

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