Teilmöbliertes Zimmer - ALG II Antrag und Kosten der Unterkunft

  • Guten Tag,

    vor 14 Tagen habe ich einen Freund meiner Tochter bei mir aufgenommen. Mit seinen 18 Jahren hat er schon eine Menge mitgemacht. Zur Zeit ist er ohne festen Wohnsitz. Wir brüten gerade über dem Antrag und beim Thema Miete ist mir nicht klar was ich nehmen kann und was übernommen wird

    Ich habe ein Zimmer über was ich ihm nun vermieten kann, damit er erstmal von der Straße kommt. Es soll kein Dauerzustand werden, aber Wohnungen sind knapp.

    Meine Tochter zum Beispiel zahlt 250€, aber ist das vergleichbar?

    In der Miete wäre alles enthalten ca. 13 qm²

    Teilmöbliert

    Nutzung von Küche und Bad

    Nutzung Waschmaschine und Trockner

    Internet

    Heizung, Wasser und Strom

    Müll

    und was sonst noch anfällt.

    Was davon muss das Jobcenter übernehmen und wieviel?

    Vielen Dank

  • Dafür solltest du vielleicht eine Beratungsstelle vor Ort aufsuchen. Insbesondere, da bei einem gerade mal 18jährigen auch das Jugendamt über Hilfe für junge Erwachsene zuständig sein kann. Außerdem könnte es Probleme mit der U25 Regelung geben, so dass gar keine Miete berücksichtigt wird. Das kann man aus der Ferne nicht abschätzen.

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