Jobcenter fordert Verdienstbescheinigung aus 2021

  • Hallo ihr Lieben,

    im Laufe diesen Jahres fummelten fünf verschiedene Sachbearbeiter in meinen Akten herum, ständig las ich einen neuen

    Namen auf diversen Schriftstücken seitens der ARGE.

    Heute dachte ich, jetzt schießen die den Vogel ab:

    Eine neue Sachbearbeiterin der Leistung (Name nie vorher gehört) fordert von mir eine Gehaltsabrechnung/Praktikum

    meines Sohnes aus Dez. 2021 sowie Kontoauszüge aus 2021.

    Ich schicke immer alles über Mailaccount und scanne verlangte Dokumente ein.

    Nur ausgerechnet im Dez. 21 war das Internet nur mangelhaft zu nutzen, da die Telekom mit Glasfasern irgendwas umbaute.

    Copyshop war auch nicht drin (hab echt vergessen, warum) und so warf ich die Unterlage in den Briefkasten der Arge.

    Hatte das schon öfters gemacht und nie Probleme damit gehabt. Im Original reichte ich die VB ein, ich weiß, böser Fehler ...

    aber dachte mir, das wird schon gutgehen. Und da ich seit einem Jahr nichts mehr davon hörte, also, keine erneute

    Forderung das Ding einzureichen, ging ich davon aus, dass alles okay sei.

    Tja, bis auf heute ...

    Frage: Kann die Arge nach einem Jahr noch Unterlagen diesbez. und Kontoauszüge diesbez. fordern, die sie bereits

    angefordert hatte (vor einem Jahr), aber nicht mehr anmahnte?

    Ich komme mir echt veralbert vor, zumal ich diese Sachbearbeiterin absolut nicht kenne. Das war ihr erstes Schreiben an mich.

  • 1. Es heißt Jobcenter.

    2. Es ist noch kein Jahr vergangen.

    3. Eine Gehaltsabrechnung für Dezember hat man im Normalfall erst im Januar. Da stimmt was an deiner Geschichte nicht.

    4. Natürlich kann es die Nachweise verlangen, wenn es die noch nicht hat. Und normalerweise muss es die auch nicht "anmahnen", da das unter Mitwirkung zählt.

    5. Ich weiß nicht, wieso du dir veralbert vorkommst. Dem Jobcenter fehlt ein Nachweis und es fordert diesen von dir. Ein völlig normaler Vorgang. Und da du keinen Nachweis hast, es bereits abgegeben zu haben, ist es vielleicht tatsächlich nie angekommen. Insbesondere, da deine Story, wie bereits festgestellt, zeitlich nicht so recht passt.

  • Hallo!

    Das Jobcenter darf die Unterlagen nur für den Zeitraum der letzten sechs Monate verlangen.

    Sie entscheiden selbst, ob Sie bedürftig sind und Sozialleistungen benötigen.

    Was Sie nicht ändern können ist die Gesetzgebung! Es sei diese Lektüre

    empfohlen:

    Fachliche Weisungen § 60 – § 67 SGB I - Mitwirkungspflichten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende Stand 05.07.2022

    Merkblatt Arbeitslosngeld II

    Ich schicke immer alles über Mailaccount und scanne verlangte Dokumente ein.

    Nur ausgerechnet im Dez. 21 war das Internet nur mangelhaft zu nutzen, da die

    Telekom mit Glasfasern irgendwas umbaute.Copyshop war auch nicht drin (hab echt

    vergessen, warum) und so warf ich die Unterlage in den Briefkasten der Arge.

    Der geneigte Leser liest Dezember 2021.

    Nur ausgerechnet im Dez. 21 war das Internet nur mangelhaft zu nutzen, da die

    Telekom mit Glasfasern irgendwas umbaute. Copyshop war auch nicht drin

    hab echt vergessen, warum) und so warf ich die Unterlage in den Briefkasten der Arge.

    Der geneigte Leser liest immer noch Dezember 2021. Als Zugabe kein

    Beweis sicherer Zugang der Dokumente und keine Gewähr, dass die

    Dokumente das Jobcenter erreicht haben. Dokumente nach Möglichkeit

    persönlich gegen Eingangsbestätigung beim Jobcenter abgeben.

    Hatte das schon öfters gemacht und nie Probleme damit gehabt. Im Original reichte ich

    die VB ein, ich weiß, böser Fehler ...

    Niemals Originale einreichen, sondern nur Kopie.

    Sachbearbeiterin der Leistung fordert von mir eine Gehaltsabrechnung/Praktikum

    Sind umgehend einzureichen! Hier ausdrücklicher Hinweis auf Mitwirkungspflichten

    und Einstellung der Leistung, bis diese nachgeholt werden.

    Einen weiteren Irrtum korrigieren:

    dass Kontoauszüge nur für den Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden dürfen,

    Falsch! Das Jobcenter kann jederzeit Nachweise zu Einkommen verlangen.

    Da scheint im Internet Einiges überlesen worden zu sein, einschließlich BSG Urteile

    bezüglich Kontoauszüge.

    Kann das Jobventer nach einem Jahr noch Unterlagen diesbez. und Kontoauszüge

    diesbez. fordern, die sie bereits angefordert hatte (vor einem Jahr), aber nicht mehr anmahnte?

    Der geneigte Leser rechnet, Dezember 2021 und jetzt Oktober 2022, dass

    ergibt 10 Monate und die Dokumente sind einzureichen. Da auch nicht klar

    ist, ob sie das Jobcenter erreicht haben, kein Beweis sicherer Zugang.

    Aufgrund der hohen Krankenstände können sich die Bearbeitungszeiten

    verlängern und die Sachbearbeiter wechseln.


    Gruß

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!