Hallo ihr Lieben,
im Laufe diesen Jahres fummelten fünf verschiedene Sachbearbeiter in meinen Akten herum, ständig las ich einen neuen
Namen auf diversen Schriftstücken seitens der ARGE.
Heute dachte ich, jetzt schießen die den Vogel ab:
Eine neue Sachbearbeiterin der Leistung (Name nie vorher gehört) fordert von mir eine Gehaltsabrechnung/Praktikum
meines Sohnes aus Dez. 2021 sowie Kontoauszüge aus 2021.
Ich schicke immer alles über Mailaccount und scanne verlangte Dokumente ein.
Nur ausgerechnet im Dez. 21 war das Internet nur mangelhaft zu nutzen, da die Telekom mit Glasfasern irgendwas umbaute.
Copyshop war auch nicht drin (hab echt vergessen, warum) und so warf ich die Unterlage in den Briefkasten der Arge.
Hatte das schon öfters gemacht und nie Probleme damit gehabt. Im Original reichte ich die VB ein, ich weiß, böser Fehler ...
aber dachte mir, das wird schon gutgehen. Und da ich seit einem Jahr nichts mehr davon hörte, also, keine erneute
Forderung das Ding einzureichen, ging ich davon aus, dass alles okay sei.
Tja, bis auf heute ...
Frage: Kann die Arge nach einem Jahr noch Unterlagen diesbez. und Kontoauszüge diesbez. fordern, die sie bereits
angefordert hatte (vor einem Jahr), aber nicht mehr anmahnte?
Ich komme mir echt veralbert vor, zumal ich diese Sachbearbeiterin absolut nicht kenne. Das war ihr erstes Schreiben an mich.