ALG II Weiterbewilligungsantrag zu Bürgergeld

  • Guten Abend,


    leider konnte ich weder hier noch bei Google etwas zu dem Thema finden. Das ganze Thema Bürgergeld ist ja noch relativ undurchsichtig. Mein Bescheid läuft wie bei vielen anderen denke ich mal auch, am 31.12 aus.

    Meine Frage ist nun, muss ich jetzt wie üblich einen Antrag beim Jobcenter stellen, oder wird es automatisch auf Bürgergeld umgestellt(ich hatte irgendwo gelesen, das jetztige Leistungsempfänger, automatisch auf Bürgergeld umgestellt werden)?


    Vielen Dank euch

  • Hallo!

    ALG II Weiterbewilligung ist frühzeitig und völlig normal vor Ablauf zu stellen.

    Das Bürgergeldgesetz gibt es noch nicht. Es sollte auch niemand mit dem

    Bürgergeldgesetz planen. Zum jetzigen Zeitpunkt hängt es im Bundesrat.

    CDU droht mit Blockade im Bundesrat, ob es kommt und in welchem Umfang

    irgendwann weiß zu diesem Zeitpunkt niemand. Empfehlung, die jetzige

    Gesetzgebung beachten.

    Gruß

  • Mein Bescheid läuft wie bei vielen anderen denke ich mal auch, am 31.12 aus.

    Nur, wenn dein BWZ/Bewilligungszeitraum zum Jahresende regulär endet, solltest du Anfang/Mitte November deinen ganz normalen üblichen Weiterbewilligungsantrag stellen.

    Alles andere wird sich dann ab 1.1. 23 ergeben.

  • Hallo!

    solltest du Anfang/Mitte November deinen ganz normalen üblichen Weiterbewilligungsantrag stellen.

    Der ALG II Weiterbewilligungsantrg ist umgehend zustellen. In normalen Zeiten

    schon bis zu acht Wochen Bearbeitsdauer, auch länger je nach Jobcenter.

    Alles andere wird sich dann ab 1.1. 23 ergeben.

    Es findet sich zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt nichts, da es das Bürgergeldgesetz

    nicht gibt. Die zur Zeit geltende Gesetzgebung ist zu beachten!

    Gruß

  • Ja, Anfang November wäre umgehend für den Fall, dass sein BWZ zum 31.12. endet.

    Dann würde ab 1.1.23 ein neuer BWZ laufen und ein neuer Bewilligungsbescheid kommen.

    Richtig, es gibt noch kein neues Gesetz. Das ist mir bekannt.

    Wenn der Fragesteller meint, alle Bescheide/BWZ würden wegen des Bürgergeldes zum Jahresende auslaufen/enden wegen des Bürgergeldes, dann irrt er.

    Bitte Eingangsthemen aufmerksamer lesen! Der Bescheid des

    Themenerstellers läuft am 31.12.22 aus.

  • Es ist sowieso nur ein Änderungsgesetz zum SGB II. Das Gesetz ändert sich also nicht. Man beantragt, egal wann, Leistungen nach dem SGB II. Ob das jetzt Arbeitslosengeld 2 heißt oder Bürgergeld, ist in etwa so egal, wie man ein Brotende nun "Knüstchen", "Knistchen", "Käppele" oder wie auch immer nennt.

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