Hallo!
Ich bin Soloselbstständig und von den Coronaauswirkungen weiterhin stark betroffen.
Daher bin ich in der Grundsicherung (mit vereinfachtem Zugang aufgrund von Corona). Bewilligt bis März 2023.
Ich versuche aktuell (nach Absprache mit JC und aufgrund längerem Festhängen in Hartz-4) ein neues Gewerbe auf die Beine zu stellen, damit ich wieder einkommen generieren kann.
Dafür habe ich Kredite Euro aufnehmen und Geld investieren müssen.
Ohne die Investitionen hätte ich 0 Einnahmen, nun habe ich immerhin 2000 Euro Einnahmen. Diesen stehen aber viel höhere, notwendige Ausgaben entgegen (dies ist in der Startphase auch ok) - ich mache also monatlich Schulden.
Nun wird’s spannend:
Ich bekam erstaunlicherweise wieder eine Anfrage in meinem alten Gewerbe erhalten. Diese wäre einmalig und würde mir 4000 bringen.
Dieses Projekt möchte ich unbedingt annehmen, ABER: besteht eventuell die Gefahr, dass das Jobcenter mir die Leistung um diese 4000 Euro kürzt?
Das wäre ein ziemliches Problem. Denn die 4000 stehen mir ja nicht zum Lebensunterhalt zur verfügung, sondern sie reduzieren nur meine Schulden.
Sehe ich es richtig, dass mir das Jobcenter nur die Beträge anrechnen kann, die am Ende des Bezugszeitraumes als positiver (!) Betrag übrig bleiben?
Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann, der sich mit dem Thema „für Selbstständige“ etwas auskennt.
Viele Grüße
Jo