Liebe Community
Ich habe folgendes Problem:
Krankheitsbedingt bin ich in den Bezug von Hartz4 gerutscht, ich befand mich somit in einem ruhenden Arbeitsverhältniss. Anfang des Jahres bekam ich die Kündigung und eine Urlaubsabgeltung.
Diese habe ich unverzüglich dem Jobcenter mitgeteilt. Auf meinen Hinweis, dass diese Abgeltung um die Beiträge der Sozialversicherungen bereinigt werden muss, ging die Angestellte des Jobcenters leider nicht ein. Somit habe ich Widerspruch eingelegt. Aber auch der Kreis verweigert die Bereinigung mit dem Hinweis, ich solle einen Antrag auf einen Zuschuss stellen.
Zitat: "Eine Absetzung von freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung ist nach § 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB II grundsätzlich möglich. Entsprechend der Systematik des Gesetzes ist demgegenüber jedoch eine Zuschussweise Gewährung der Beiträge nach § 26 SGB II vorrangig."
Zu dieser Aussage habe ich im I-Net überhaupt gar nichts finden können !
Diese Aussage kann doch nicht richtig sein, oder ?
Noch einige Fakten: ich bekam die Urlaubsabgeltung BRUTTO ausgezahlt. Das Jobcenter hat diesen BRUTTO-Betrag auf 6 Monate verteilt - somit falle ich aus dem Bezug.
Nun stehe ich da ! Ich muss die Beiträge der Kranken,- Pflege- sowie Rentenversicherung für die 6 Monate zahlen, da es sich um Pflichtversicherungen handelt ! Ich lehne den Zuschuss ab ! Sollte die einmalige Zahlung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II Fachliche Weisungen §§ 11 - 11b SGB II um die Sozialversicherungen bereinigt werden, wäre ich nämlich wieder im Hartz4 Bezug - somit müsste ich die GEZ nicht bezahlen und bekäme auch die Sonderzahlung in Höhe von 200,-Euro, die im Juli ausgezahlt wurde.
Es kann doch nicht sein, dass ich mit einem MINUS aus der einmaligen Einnahme gehe ?
Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand helfen kann.
Viele Grüße und meinen Dank im voraus