Wie verhält sich folgender fall:
Wohnung der Eltern wurde auf die Kinder (2 kinder) überschrieben. Eltern haben aber lebenslanges nies und nutz recht (ohne miete).
Und eines der Kinder wird 2 Jahre später alg 2 Empfänger.
Was kann passieren?
Muss das Eigentum angegeben werden?