Hallo zusammen,
Ich habe eine große Bitte an euch, ich bin selbstständig habe 4 Kindern und bekomme einen Zuschuss vom SGB II zu dem was ich verdiene, ich habe Ende Februar dieses Jahr eine abschließende EKs eingereicht für den Zeitraum September 2020 bis Februar 2021
Ohne dazu aufgefordert zu werden. Es ergibt ca 2000 Euro Erstattung zu meinem Gunsten. Die AG haben es abgelehnt mit der Begründung, die Abschließende EKS hätte bis zum 28 Februar 2022 eingereicht werden müssen weil dazu ein Jahres Frist gibt und meine kam am 3 März 2022 an, also 3 Tage zu spät. Widerspruch von mir mit Begründung nicht ausreichend informiert worden auch abgelehnt wegen den drei Tagen zu spät obwohl ich dazu nicht aufgelodert worden bin. Ich will jetzt klagen, bitte um Erfahrung oder Meinung dazu von euch ob ich wirklich keine Chance habe wie das hier Inder Ablehnung steht ?
ich danke euch im Voraus.
Liebe Grüße
Nicole