Einstiegsgeld - Fragen - Verwirrung

  • Hallo liebe Leute :)

    Ich muss morgen beim JC anrufen und fühle mich total unvorbereitet und ein wenig verwirrt. Hoffe jetzt, dass hier vielleicht jemand Licht ins Dunkel bringen kann:)

    Ich bin leider seit vielen Jahren beim Jobcenter, galt auch lange wegen psychischer Probleme als arbeitsunfähig.

    Mein oberstes Ziel ist es, komplett vom JC wegzukommen!!

    Jetzt habe ich eine 20h-Teilzeitstelle gefunden und kann am 15.11. anfangen!

    Mit dem Geld käme ich insgesamt gerade so hin, ich lebe sehr sparsam. Will mich also vom JC abmelden.

    Meine Coachin meinte jetzt allerdings, ich solle unbedingt Einstiegsgeld beantragen.

    Das müsste nur bloß so schnell wie möglich passieren, da der 15. ja schon bald ist.

    Nur hab ichs irgendwie nicht richtig verstanden...

    Kann ich mich von den Hartz4-Leistungen abmelden und trotzdem, also nur, das Einstiegsgeld bekommen?

    Und angenommen, das wäre so, würde dann zusätzliches Einkommen, das ich eventuell hätte, wieder angerechnet werden oder würde das das JC dann nichts mehr angehen?

    Danke für eure Antworten :)

  • Meines Erachtens gilt ein Verzicht für alle Leistungen nach dem SGB II, also auch Einstiegsgeld. Du müsstest also prüfen lassen, ob dir weiterhin Aufstockung zusteht, wenn du Einstiegsgeld möchtest, was im Übrigen nur eine "Kann"-Leistung ist.

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