Hallo Liebe Forengemeinde,
durch meinen Eintritt in die Selbständigkeit kamen mir einige Fragen auf, die ich gerne mit euch teilen wollte.
Ich habe ein IT-Dienstleistungsgewerbe gegründet und biete Privatpersonen und Unternehmen diverse Leistungen wie u.A. Systemadministration, Backup Lösungen, Datenrettung, Software/Hardware Reparaturen, Webseiten usw.
Ich bekomme vom Jobcenter ein Einstiegsgeld, was erstmal 6 Monate und dann nach abschließender EKS weitere 6 Monate laufen wird.
Ebenfalls wurde mir eine Minimis Förderung in Höhe von 1999€ ausgezahlt. Die ich für diverses technisches Equipment genutzt habe.
Natürlich musste ich hierfür einen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung nachweisen.
Ich habe erstmal aufs blaue Kunden geworben und einige Aufträge an Land geholt, aber mittlerweile kamen mir ein paar Fragen.
1) Was kann ich als Betriebsausgaben geltend machen?
(Ich weiß, dass nur der Gewinn auf meine ALG2 Leistungen angerechnet wird.
Mir ist aber noch nicht 100% klar, welche Betriebsausgaben ich auf meinen Umsatz anrechnen kann.)
Folgende Ausgaben kamen mir in den Sinn
USB-Sticks? ca. Stk 20€
neue Festplatten ca. 100€ - 200€ pro Stk
Werbungskosten ca. 50€ mtl.
BVG Tickets?
Muss ich später nachweisen, dass das Ticket wirklich auf dem Weg zu einem Kunden genutzt wurde, wenn ja wie?
Mittagspause unterwegs (Döner o.Ä. ) ?
Muss ich später nachweisen, dass es wirklich der Döner aus der Mittagspause war? Wenn ja wie?
Bestehender Glasfaser Internet vertrag? ca 30 mtl
bestehender unlimited Mobilfunkvertrag? ca 30 mtl
Diverse Adapter immer ca. 10-20€
Whiteboard ca 50€
....
Um mal einige Beispiele zu benennen, die mich auch konkret interessieren.
Ich kann ja kaum jede Kleinigkeit mit dem Jobcenter besprechen, da werde ich ja nie fertig.^^
Des weiteren:
2) Wenn ich einem Kunden am 27.10 eine Rechnung stelle und er bezahlt sie am 02.11 gilt das dann als Einnahmen für Oktober oder November?
3) Gibt es einen Gewinn-Freibetrag, der mir nicht auf mein ALG2 Satz angerechnet wird?
Vielen Dank fürs Feedback!
Eintritt in Selbständigkeit - Betriebsausgaben - Was kann ich als Betriebsausgaben geltend machen?
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mrmango -
9. November 2022 um 22:04 -
Erledigt
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USB-Sticks? ca. Stk 20€
neue Festplatten ca. 100€ - 200€ pro Stk
Werbungskosten ca. 50€ mtl.Wenn das tatsächlich notwendig ist, auch zu diesen Preisen... Für Anzeigen etc. (Werbung) hättest du dann ja Rechnungen. Pauschalen gibt es nicht, die tatsächlichen Kosten müssen nachgewiesen werden.
BVG Tickets?
Muss ich später nachweisen, dass das Ticket wirklich auf dem Weg zu einem Kunden genutzt wurde, wenn ja wie?Ja, natürlich musst du nachweisen, dass es keine Privatfahrten waren. Z. B. durch Zeitpunkt der Einlösung des Tickets und Auftragsbestätigung/Auftragsbuch.
Mittagspause unterwegs (Döner o.Ä. ) ?
Das ist jetzt hoffentlich ein schlechter Scherz, oder? Jeder Mensch muss essen, ob er arbeitet oder nicht. Das hat doch nichts mit einer Betriebsausgabe zu tun.
Bestehender Glasfaser Internet vertrag? ca 30 mtl
bestehender unlimited Mobilfunkvertrag? ca 30 mtlNur, wenn du die rein betriebliche Nutzung nachweisen kannst. Ansonsten wird zumeist salomonisch 50% anerkannt.
Diverse Adapter immer ca. 10-20€
Whiteboard ca 50€Das sind doch eher einmalige Anschaffungen? Oder brennen die Adapter monatlich durch? Auch ein Whiteboard (wozu, ich lese nicht, dass du z. B. Seminare gibst?) schafft man einmal an.
2) Wenn ich einem Kunden am 27.10 eine Rechnung stelle und er bezahlt sie am 02.11 gilt das dann als Einnahmen für Oktober oder November?
November.
3) Gibt es einen Gewinn-Freibetrag, der mir nicht auf mein ALG2 Satz angerechnet wird?
Wie bei unselbständig Beschäftigten gibt es den Freibetrag für Erwerbstätigkeit.
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Ich empfehle Ihnen sehr, bei der IHK oder einem Steuerberater ein Existenzgründerseminar zu besuchen. Unabhängig vom ALG2 sind in Ihren Fragen Wissenslücken in allen Bereichen zu erkennen, z.b. was sind geringwertige Wirtschaftsgüter, Privatentnahmen von Leistungen, Ist- und Sollversteuerung etc. Sie werden nächstes Jahr, wenn die Einkommensteuererklärung ansteht, sonst noch viel mehr Fragen haben.
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Wenn das tatsächlich notwendig ist, auch zu diesen Preisen... Für Anzeigen etc. (Werbung) hättest du dann ja Rechnungen. Pauschalen gibt es nicht, die tatsächlichen Kosten müssen nachgewiesen werden.
Das ist am Anfang begründet notwendig und Rechnungen habe ich selbstverständlich. Die fließen direkt in Lexoffice bei mir ein.
Das ist jetzt hoffentlich ein schlechter Scherz, oder? Jeder Mensch muss essen, ob er arbeitet oder nicht. Das hat doch nichts mit einer Betriebsausgabe zu tun.
Nein, ist kein Scherz. Ich habe gelesen, dass man das als Betriebsausgabe geltend machen kann, daher frage ich. Nur, weil ich kein ALG2/Steuer-Großmeister bin, musst du mir ja nicht gleich dumm kommen.
Nur, wenn du die rein betriebliche Nutzung nachweisen kannst. Ansonsten wird zumeist salomonisch 50% anerkannt.
Okay, danke!
Ja, sind einmalige Anschaffungen. Whiteboard brauche ich für organisatorische Zwecke. Adapter braucht man viele..... Um eine Festplatte eines Macbooks von 2011 auszulesen brauche ich einen anderen Adapter als für eine Macbook Festplatte von 2015, 2020 usw...
'November.'
Danke!
Wie bei unselbständig Beschäftigten gibt es den Freibetrag für Erwerbstätigkeit.
Das waren 100€ korrekt?
Ermahnung sachlich zu bleiben! Zwei Beiträge hintereinander
zusammengefügt
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Ich habe gelesen, dass man das als Betriebsausgabe geltend machen kann
Aha. Dann bestimmt auch die Frühstücksstulle, die du dir für unterwegs schmierst. Isst du ja auch während der Tätigkeit. Sowas erkennt noch nichtmal das Finanzamt an, ich bezweifle, dass du das irgendwo gelesen hast.
Nimm lieber Ratschläge dahingehend an, erstmal ein Existenzgründerseminar zu besuchen.
Nur, weil ich kein ALG2/Steuer-Großmeister bin, musst du mir ja nicht gleich dumm kommen.
Dafür, dass normale Mittagessen (keine Geschäftsessen oder - bewirtung!) nicht zu Betriebsausgaben gehören, reicht normalerweise gesunder Menschenverstand. Dass du meine Appellation an diesen als "dumm gekommen" bezeichnest, sagt viel über dich aus.
Informationen über den Freibetrag für Erwerbstätigkeit gibt es zur Genüge. Hierzu ist die Suchfunktion das Mittel der Wahl.
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Hallo!
Es wurde hier schon eine Empfehlung abgegeben:
Ich empfehle Ihnen sehr, bei der IHK oder einem Steuerberater ein Existenzgründerseminar zu besuchen. Unabhängig vom ALG2 sind in Ihren Fragen Wissenslücken in allen Bereichen zu erkennen, z.b. was sind geringwertige Wirtschaftsgüter, Privatentnahmen von Leistungen, Ist- und Sollversteuerung etc. Sie werden nächstes Jahr, wenn die Einkommensteuererklärung ansteht, sonst noch viel mehr Fragen haben.
Die Empfehlung sich auch dringend mit dem Leitfaden Selbständigkeit und Arbeitslosengeld II
zu beschäftigen.
Fachliche Weisungen SGB II - Stand: 19.08.2022 - 3. Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
Grundsätzlich gilt, dass Ausgaben nicht berücksichtigt werden, soweit sie ganz oder teilweise
vermeidbar sind oder offensichtlich nicht den Lebensumständen während des Bezuges von
Leistungen nach dem SGB II entsprechen, die Ausgaben also wirtschaftlich nicht angemessen
sind. Nach den Vorschriften des SGB II sind Sie ganz allgemein verpflichtet, Ihre
Hilfebedürftigkeit zu vermindern. Dazu haben Sie bei Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit
insbesondere auch die Möglichkeiten der Kostenvermeidung und -optimierung zu nutzen.Ungeplante Betriebsausgaben, die nicht regelmäßig im laufenden Geschäftsbetrieb anfallen
(zum Beispiel Anschaffung höherwertiger Wirtschaftsgüter), werden nur anerkannt, wenn
sie notwendig, unvermeidbar und angemessen sind. Zur Vermeidung von Nachteilen sollten
Sie solche unerwarteten Betriebsausgaben vorab anzeigen, auch wenn der Bewilligungszeitraum
schon begonnen hat. Ihr Jobcenter prüft dann, ob die geplante Ausgabe anerkannt werden
kann, und ob auf Grund dieser Ausgabe die Einkommensberücksichtigung für die Zukunft
anzupassen.
Nach den Vorschriften des SGB II sind Sie verpflichtet, Hilfebedürftigkeit soweit wie möglich
zu vermeiden. Das bedeutet unter anderem, dass Sie Leistungen in der Höhe nicht erhalten,
in der Sie die Hilfebedürftigkeit anderweitig beseitigen können. Ihr Jobcenter wird im Rahmen
der leistungsrechtlichen Beratung auf Ausgabensenkungen und -verschiebungen (zum Beispiel
durch Vereinbarung einer Umschuldung oder Reduzierung von Tilgungsraten) hinwirken, wenn
diese zur Beseitigung vorübergehender Hilfebedürftigkeit geeignet sind. Wenn Sie solchen
Maßnahmen nicht entsprechen, ist das Jobcenter berechtigt, solche Ausgaben als vermeidbar
zu werten und entsprechend geringer zu berücksichtigen, da in dieser Höhe Hilfebedürftigkeit
vermeidbar wäre.Das waren Auszüge aus den Hinweisen. Steuerrechtliche Regelungen finden
im SGB II keine Anwendung. Im SGB II liegen Entscheidungen oft im Ermessen
des Jobcenters.
Vorhandene Lücken sollten Sie zeitnah schließen, damit Ihnen Ärger mit dem Jobcenter
erspart bleibt.
Gruß
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Ja, natürlich musst du nachweisen, dass es keine Privatfahrten waren. Z. B. durch Zeitpunkt der Einlösung des Tickets und Auftragsbestätigung/Auftragsbuch.
Da ich in xxxx bin, kaufe ich mir dann lieber ein Monatsticket für 26,50€ und habe den Stress mit Auftragsbestätigung/Auftragsbuch nicht.
Grundsätzlich gilt, dass Ausgaben nicht berücksichtigt werden, soweit sie ganz oder teilweise
vermeidbar sind oder offensichtlich nicht den Lebensumständen während des Bezuges von
Leistungen nach dem SGB II entsprechen, die Ausgaben also wirtschaftlich nicht angemessen
sind. Nach den Vorschriften des SGB II sind Sie ganz allgemein verpflichtet, Ihre
Hilfebedürftigkeit zu vermindern. Dazu haben Sie bei Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit
insbesondere auch die Möglichkeiten der Kostenvermeidung und -optimierung zu nutzen.'Sehr weitläufig formuliert.
Ungeplante Betriebsausgaben, die nicht regelmäßig im laufenden Geschäftsbetrieb anfallen
(zum Beispiel Anschaffung höherwertiger Wirtschaftsgüter), werden nur anerkannt, wenn
sie notwendig, unvermeidbar und angemessen sind. Zur Vermeidung von Nachteilen sollten
Sie solche unerwarteten Betriebsausgaben vorab anzeigen, auch wenn der Bewilligungszeitraum
schon begonnen hat. Ihr Jobcenter prüft dann, ob die geplante Ausgabe anerkannt werden
kann, und ob auf Grund dieser Ausgabe die Einkommensberücksichtigung für die Zukunft
anzupassen.'
Als Beispiel werden hier höherwertiger Wirtschaftsgüter genannt.
Gibt es da konrekte Zahlen als Richtwerte?
Es wäre natürlich toll, wenn sich jemand meldet, der selbst schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht hat, da sonst immer viel spekuliert wird.
Ich empfehle Ihnen sehr, bei der IHK oder einem Steuerberater ein Existenzgründerseminar zu besuchen. Unabhängig vom ALG2 sind in Ihren Fragen Wissenslücken in allen Bereichen zu erkennen, z.b. was sind geringwertige Wirtschaftsgüter, Privatentnahmen von Leistungen, Ist- und Sollversteuerung etc. Sie werden nächstes Jahr, wenn die Einkommensteuererklärung ansteht, sonst noch viel mehr Fragen haben.
Bei der Einkommenssteuererklärung hilft mir eine gute Struktur durch mein Geschäftskonto und Lexoffice. Ich lasse alle meine geschäftlichen Ausgaben und Einnahmen über mein Geschäftskonto laufen.
Mehrere Beiträge hintereinander zusammengefügt
Bitte alles in einen Beitrag schreiben
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Hallo!
Es wäre natürlich toll, wenn sich jemand meldet, der selbst schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht hat, da sonst immer viel spekuliert wird.
Hier spekuliert niemand, sondern es wurde Ihnen die Gesetzgebung genannt.
Letztendlich entscheiden Sie selbst, wie Sie vorgehen und tragen aus diesem
Vorgehen dann auch die Konsequenzen.
Im Thema wurde alles geschrieben, aber das Lesen der eingestellten Informationen
kann Ihnen niemand abnehmen. Sie können den Empfehlungen folgen, oder real eine
Beratungsstelle aufsuchen und sich beraten lassen.
Eine Existenzgründer-Beratung/Schulung kann und darf ein Forum nicht leisten.
Gruß
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