Gesundheitliche Einschränkungen - Sachbearbeiter winkt einfach ab

  • Hallo.

    Bei dem ersten persönlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter beim Jobcenter vor kurzem habe ich versucht mitzuteilen, dass ich wegen gesundheitlichen Einschränkungen nicht jeden Job machen kann.

    Dazu hatte ich auch gesagt, dass hierzu bereits verschiedene Gutachten existieren, sogar eines von einem Arbeitsamt-Amtsarzt, welches zwar schon etwas älter ist, da diese gesundheitlichen Einschränkungen allerdings dauerhaft sind, sollte das eigentlich keine Rolle spielen.

    Doch unabhängig davon, ob diese Gutachten für das jetzige Jobcenter zu alt sind oder nicht, habe ich mich gewundert, dass der Sachbearbeiter das einfach abgetan hat und ich nicht mal die Gutachten irgendwo einreichen soll, wo ein Arzt das beurteilen muss, ob hier ggf. neue Untersuchungen von deren Seite notwendig sind oder ob die alten Gutachten immer noch ausreichen.

    Liege ich hier falsch, dass das ein normaler Sachbearbeiter gar nicht zu entscheiden hat und mich zu deren ärztlichen Dienst o.Ä. hätte verweisen müssen?

  • Es gibt kein "Muss". Wenn dir Arbeit oder eine Maßnahme angeboten wird, die du deiner Meinung nach wegen gesundheitlicher Probleme nicht wahrnehmen kannst und daraufhin erfolgt eine Sanktion, wird im Rechtsmittelverfahren geklärt, ob die Gründe bestehen und ausreichend sind.

    Natürlich ist es besser, sowas vorher abzuklären. Aber vielleicht hat der SB auch gar nicht vor, dir Arbeit anzubieten, die du nicht machen kannst.

    Oder ging es in dem Gespräch um konkrete Angebote?

  • Bei dem Gespräch wurde gar nichts geklärt oder näher besprochen. Es war eher ein Monolog des Sachbearbeiters, da sämtliche Äußerungen von meiner Seite ignoriert oder abgetan wurden.

    Nach ein paar Tagen bekam ich mehrere Jobangebote per Post, welche allesamt genau in diese Kategorie fallen, die ich nicht machen kann.

    So etwas sollte und kann aus meiner Sicht doch vorher geklärt werden. Außer Stress und unnötige Arbeit bringt es doch keinem etwas, jedes mal so einen Prozess durchlaufen zu müssen wie Androhungen, Sanktionen, Widerspruch usw.

    Dieses alte Gutachten vom Arbeitsamt enthält ja sogar auch einen Abschnitt, in dem genau aufgeführt ist, welche Arbeiten ich verrichten kann und welche nicht. Nur wenn sich das niemand ansehen möchte ... ja keine Ahnung was da bei denen los ist.

    Das Gutachten wurde mal im Rahmen für eine berufliche Reha erstellt und wurde damals von allen Beteilligten sehr ernst genommen, deswegen kann ich nicht nachvollziehen, warum das diesen Sachbearbeiter nicht interessiert.

  • Nach ein paar Tagen bekam ich mehrere Jobangebote per Post,

    Ein Jobangebot und eine Bewerbung darauf bedeuten auf keinen Fall bereits, dass du irgendwelche Tätigkeiten machen musst, die dort vielleicht gefordert werden.

    Was wurde dir angedroht? Welche Sanktion hättest du zu erwarten? An welchen Widerspruch gegen was denkst du jetzt schon?

    Ältere Gutachten (wie alt?) können durchaus durch aktuelle Gutachten zur Leistungsfähigkeit ersetzt werden.

  • Das Gutachten wurde mal im Rahmen für eine berufliche Reha erstellt

    Interessant. Bist du denn noch ein Rehafall und bekommst Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Wenn ja: wer ist der zuständige Rehaträger?

    Wenn die Reha beendet ist und du keine Rehaleistungen mehr benötigst, ist eher davon auszugehen, dass sich deine gesundheitliche Lage gebessert hat und die Feststellungen im Gutachten nicht mehr zutreffen.

    Nur auf blanke Zureden "ich habe Rücken" oder so wird kein Gutachten veranlasst. Das kostet dem Jobcenter nämlich richtig viel Geld.

    jedes mal so einen Prozess durchlaufen zu müssen wie Androhungen, Sanktionen, Widerspruch usw.

    Gibt doch zur Zeit gar keine Sanktionen. Was wurde dir denn angedroht?

  • Medizinisch beurteilen kann das doch nur ein ärtzlicher Dienst und mit Sicherheit nicht ein Sachbearbeiter/Vermittler vom Jobcenter. Doch dazu muss man erstmal die Möglichkeit bekommen, dort irgendwas einzureichen, damit das zunächst mal Fachleute beurteilen können.

    Und nein, angedroht wurde mir nichts, es geht mir darum, Stress und Probleme im Vorfeld zu vermeiden.

    Wie bringe ich das Jobcenter nun dazu, dass die ein richtiges Profil von mir haben? Ein unvollständiges Profil macht doch für deren Vermittlungsversuche gar keinen Sinn.

    Wenn ich beispielweise Elektriker bin, aber nicht schwindelfrei, macht es ja keinen Sinn mich in einen Job vermitteln zu wollen, bei dem ich auf Hochspannungsmasten klettern muss und dort Leitungen repariere.

    Nur die rein berufliche Eignung für sich alleine bringt's ja nicht.

    Ich hoffe ihr versteht was ich damit meine.

  • Womöglich bin ich hier schon zu sehr in Details gegangen, die momentan noch gar keine Rolle spielen, da ich beim Jobcenter gar nicht weit genug komme, dass da überhaupt irgendwas beurteilt werden kann.

    Kurz formuliert lautet meine Frage derzeit eigentlich nur:

    Wie erreiche ich es, dass meine für berufliche Tätigkeiten relevanten gesundheitlichen Einschränkungen beim Jobcenter überhaupt erstmal Beachtung finden?

  • Das kann man nicht beantworten, wenn du nicht auf die gestellten Fragen eingehst.

    Alter, Umfang, Inhalt ... ist derzeit völlig irrelevant, solange sich das keiner beim Jobcenter ansieht, kann das auch nicht beurteilt werden. Darum geht es erstmal!

    Verstehe nicht, warum hier jetzt unbedingt Antorten gefordert werden, die nicht zur Beantwortung dieser Frage helfen.

    An wenn beim Jobcenter muss man sich denn überhaupt erstmal wenden?

  • Ein letztes Mal: bitte beantworte die Fragen. Alter und Stand des Rehaverfahrens spielen sehr wohl eine Rolle. ich bin mir auch gerade nicht schlüssig, was dich in die Lage versetzt, zu beurteilen, was zur Beantwortung relevant ist und was nicht.

  • Falls es darum geht, ob womöglich noch die Rehaabteilung des Arbeitsamtes oder ein anderer Träger zuständig ist: Nein, alles seit vielen Jahren erledigt. War zudem ein anderes Bundesland (Landesarbeitsamt) als heute.

    Jobcenter ist aktuell alleine für mich zuständig, doch die wollten nichts davon wissen (siehe Beitrag #1)

  • Hallo!

    Wenn hier ausweichende Antworten auf Fragen gegeben werden

    ist Hilfestellung nicht möglich.

    Nein, alles seit vielen Jahren erledigt. War zudem ein anderes Bundesland (Landesarbeitsamt) als heute.

    Mit Verlaub, dass zu beurteilen sollten Sie bitte Anderen überlassen.

    Bitte beantworten Sie die Fragen von Tamar , sonst kann man Ihnen

    nicht helfen.

    Gruß

  • Siehe #12

    Keine Ahnung, was an der Frage "An wen muss ich mich beim JC wenden ..." ausweichend sein soll und was an dieser Frage so kompliziert ist, wenn sonst keine andere Behörde/Träger zuständig ist.

  • Ok, mal Klartext: Wenn das Gutachten x Jahre her ist und das Rehaverfahren wegen Gesundung eingestellt wurde, macht ohne aktuelle Attest o. ä. nur auf deinen Zuruf "bin aber eingeschränkt" niemand was. Weil die Jobcenter für jedes eingeleitete Gutachten sehr viel Geld zahlen müssen.

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