Hallo,
ich würde gerne wissen ob überhaupt ein ALG2 Anspruch für eine Ehefrau besteht, die zusammen mit ihrem Ehemann lebt (welcher in Vollzeit beschäftigt ist).
Da das dann ja sowieso als Bedarfsgemeinschaft gelten dürfte, stellt sich mir die Frage ob es dann auf den Regelsatz als Partner: 374 Euro (404 Euro?) kommt oder wie wird das verrechnet.
Die Ehefrau hat kein eigenes Einkommen aber ein eigenes Konto. Die Ehefrau bekommt ebenfalls kein "Taschengeld".
Nun wird ja auch nach dem Einkommen des Ehemanns und dem Vermögen gefragt (zwecks gemeinsamen Wirtschaften), sowie Heiz (Strom/Wasser), Kaltmiete & Nebenkosten.
Und was ist wenn die Ehefrau die Heiz und Mietkosten mittragen muss, durch beispielsweise Erspartes?
Weiterhin würde mich auch interessieren was für Hilfe(n) einem zustehen kann, wenn man aus gesundheitlichen Gründen oft Schwierigkeiten hat eine Arbeitsstelle zu finden / zu arbeiten.
Schilddrüsenunterfunktion diagnostiziert -> chronische Erkrankung.
Im Antrag muss man das ja auch angeben. Inwiefern beeinflusst das die Antragsstellung?
Oder ist das gar nicht relevant?
Vielen Dank.
Gruß