Hallo,
Ich habe im August einen Antrag auf ALG2 zum aufstocken des ALG1 gemacht. So, ich habe im September eine Zahlung meines Anwalts bekommen, da ich eine Klage letztes Jahr gegen ein Online Casino eingereicht hatte und es wurde sich auf einen Vergleich geeinigt, der gerichtlich festgehalten wurde. Ich musste dies natürlich entsprechend begründen ob es sich um ein Einkommen handelt. Jetzt die Frage: ist das überhaupt als Einkommen anzurechnen, wenn es sich um Schadensersatz meines Vermögens handelt? Denn ich habe mein Vermögen damals genommen zum zocken. Macht das Jobcenter dies so richtig und würde sich ein Widerspruch lohnen? Oder ist dies sinnlos? Zumal die 100 oder 20 % nicht Mal erwähnt wurden deren seite die man ja noch abziehen müsste, wegen dem Freibetrag oder so.
Bitte um Rückmeldung, Wer sich damit auch auskennt. Vielen Dank euch schon Mal 🙂