Hallo liebe Mitforenten,
es ist wie folgt. Ich selbst bei schon ein paar Jahre im Hartz IV-Bezug. Ich wohne durchgängig im Elternhaus, mit meinen leiblichen Eltern und meinem Bruder*.
Ich habe noch zwei weitere Geschwister, aber die wohnen woanders.
Vergangenes Jahr haben meine Eltern das Haus per Verschenkung an meinen Bruder (*) überschrieben.
Wir waren dafür bei einem Anwalt für Erbrecht (inklusive Notar). Meine anderen Geschwister haben sich auszahlen lassen und damit auf den Pflichtanteil, der beim Todesfall einsetzen würde, verzichtet; ich habe hingegen komplett ausgeschlagen und ebenfalls auf meinen Pflichtanteil (im Sterbefall) verzichtet.
Ich habe extra den Anwalt gefragt, ob das rechtens sei und er meinte, das sei völlig in Ordnung und er habe schon zig Fälle betreut, wo Hartz IV-Empfänger (in diesem Fall) ausgeschlagen hatten.
Also habe ich das auch getan (und im Übrigen lief auch wirklich nichts unter der Hand später). Weil kein Geldfluss standfand und der Anwalt auch sagte, es sei in Ordnung, habe ich es nicht dem Jobcenter gemeldet.
Nun sind einige Monate vergangen und im Zuge des Folgeantrags bekam ich (nach langer Zeit) wird einen kompletten Formularbogen und darunter unter "Vermögen" die Frage, ob ich Werte über Schenkung erhalten habe. Das habe ich nicht, nur ist mir jetzt mehr als bange zumute, dass es doch nicht zulässig war, obwohl es der Anwalt bestätigt hatte?
Wie schätzt ihr das ein? Wird es Ärger geben oder hat(te) der Anwalt recht?
Mit besten Grüßen und ich bin über jede Einschätzung dankbar.
Wie soll ich mich nun verhalten? :fie
PS: Hoffentlich war der Forenbereich richtig?