Leider bin ich Aufgrund von Corona seit 02/2020 Bezieher von ALG II.
In 2019 habe ich als Selbstständiger die Krankenkassenbeiträge von meinem Privatkonto gezahlt. Nun sind seitens der Krankenkasse die Einnahmen für das Jahr 2019 geprüft worden. Es steht mir eine nicht unerhebliche Beitragsrückerstattung zu.
Zählt die Erstattung der von mir (demzufolge zuviel) gezahlten Beiträge als Einkommen?
Leider hat die Forensuche nicht die gewünschte Antwort enthalten.
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