Guten Tag, ich habe mal eine Frage.
Folgende Situation: Ich und mein Mann suchen uns eine Wohnung und haben etwas gefunden, was mit 90qm laut dem Jobcenter nicht angemessen ist; gut mein Mann ist schwer krank, bettlägerig usw. und ich werde versuchen darüber zu argumentieren.
Wenn es dennoch dazu kommt, dass die Unterkunft als zu groß gewertet wird; beispielsweise gewährt das Jobcenter hier bei mir 500 Euro für 2 Personen / 60qm als angemessen.
Wenn die Miete jedoch mehr beträgt (Bsp. 700 Euro); ist es möglich, dass man das 'in Kauf nimmt' und den Überschuss der angemessenen Summe selber 'trägt' ? Oder sagt das Jobcenter an der Stelle Wohnung zu groß, wir übernehmen nicht mal die angemessene Monatskaltmiete??
Zweite Frage: Wenn meine Tochter (Ü25) mit uns in ihrem Eigentum lebt und selbst arbeitet, wirtschaftet etc. sind wir ja keine Bedarfsgemeinschaft, korrekt? Das bedeutet, dass ihr Einkommen nicht unseren Regelsätzen gegengerechnet werden kann / darf, oder ? Egal 'was sie verdient'?
Vielen Dank im Voraus