Übersteigenden Teil der angemessenen Miete selbst übernehmen

  • Guten Tag, ich habe mal eine Frage.

    Folgende Situation: Ich und mein Mann suchen uns eine Wohnung und haben etwas gefunden, was mit 90qm laut dem Jobcenter nicht angemessen ist; gut mein Mann ist schwer krank, bettlägerig usw. und ich werde versuchen darüber zu argumentieren.

    Wenn es dennoch dazu kommt, dass die Unterkunft als zu groß gewertet wird; beispielsweise gewährt das Jobcenter hier bei mir 500 Euro für 2 Personen / 60qm als angemessen.

    Wenn die Miete jedoch mehr beträgt (Bsp. 700 Euro); ist es möglich, dass man das 'in Kauf nimmt' und den Überschuss der angemessenen Summe selber 'trägt' ? Oder sagt das Jobcenter an der Stelle Wohnung zu groß, wir übernehmen nicht mal die angemessene Monatskaltmiete??

    Zweite Frage: Wenn meine Tochter (Ü25) mit uns in ihrem Eigentum lebt und selbst arbeitet, wirtschaftet etc. sind wir ja keine Bedarfsgemeinschaft, korrekt? Das bedeutet, dass ihr Einkommen nicht unseren Regelsätzen gegengerechnet werden kann / darf, oder ? Egal 'was sie verdient'?

    Vielen Dank im Voraus

  • 1. Hier kommt es darauf an, ob es für den Umzug einen wichtigen Grund gibt. Ohne wichtigen Grund wird nur die Miete berücksichtigt, die bisher berücksichtigt wurde. Mit wichtigem Grund die maximal angemessenen Kosten. Allerdings musst du dir über kurz oder lang die Frage gefallen lassen, wie du z. B. eine Differenz von 200 Euro im Monat finanzierst. Wenn es zusätzliches Einkommen gibt (Pflegegeld, Freibetrag für Erwerbstätigkeit etc.) ist das einfach zu beantworten. Bei keinem zusätzlichen Einkommen wird es schwierig, da die Fähigkeit, jeden Monat soviel zusätzlich aufzubringen, indiziert, dass es verschwiegenes Einkommen oder Vermögen gibt.

    2. Bei einem gemeinsamen Haushalt greift die Unterhaltsvermutung des § 9 Abs. 5 SGB II.

  • Die unverheiratete über 25 Jahre alte Tochter hat mit uns, ihren Eltern gemeinsam zur Miete gewohnt. Dann wurde uns wegen Eigenbedarf gekündigt und die Tochter hat sich eine Immobilie gekauft. Derzeit leben wir zusammen in diesem Haus, zahlen so auch keine Miete. Aber unsere Tochter will in ihrem eigenen Haus auch alleine leben, ich denke dass der Grund wichtig genug ist; wir leben hier als Übergangslösung.

    Sprich: Aktuell wird keine Miete vom Jobcenter übernommen.

    Wenn wir nun in eine andere Wohnung zur Miete ziehen, wo das Jobcenter wie bereits erwähnt nur 500,- übernimmt, die Miete aber 700,- beträgt so ist meine Frage, ob das Jobcenter dann auch die 500 übernimmt. Oder ob es dann heißt: Die Unterkunft ist nicht geeignet, also zahlen wir gar nichts. Die 200 Euro würden wir dann halt von unserem Leistungsbezug decken.

    und zu 2. was heißt das dann? Trotzdem darf das JC ja nicht unseren Regelsatz kürzen, meine Tochter kann ja nicht für uns aufkommen, wenn sie ihren eigenen Haushalt führt

  • 1. Mit wichtigem Grund wird die angemessenene Miete berücksichtigt, wie ich bereits geschrieben habe. Allerdings wird man nicht auf Dauer glauben, dass ihr 200 Euro monatlich vom knappen Regelsatz abzweigen könnt. Dazu dann noch wahrscheinlich (aufgrund der qm Zahl) sehr hohe Betriebs-und Heizkostennachzahlungen, die ihr auch selbst zahlen müsst! Vielleicht solltet ihr was kleineres und günstigeres suchen.

    Wieso bekommt dein Mann kein Pflegegeld, wenn er bettlägrig ist? Oder Erwerbsminderungsrente?

    2. Führt sie denn ihren eigenen Haushalt? Gibt es alles zweimal in dem Haus? 2 Küchen etc?

  • 1. Gut, das ist ja an der Stelle unsere Sache, man kann ja nicht erst uns weniger geben und im zweiten Schritt sagen ich glaube nicht dass du nicht klar kommst. Günstigere, kleinere Wohnung gibt es hier nun mal nicht. Und das Pflegegeld geht an den Pflegedienst.

    2. Es gibt ein Bad und ein Gäste WC, zwei Küchen logischerweise nicht

  • Hallo!

    und zu 2. was heißt das dann? Trotzdem darf das JC ja nicht unseren Regelsatz kürzen, meine Tochter kann ja nicht für uns aufkommen, wenn sie ihren eigenen Haushalt führt

    Nähere Erläuterung zu von Tamar erwähnten § 9 Abs. 5 SGB II - Hilfsbedürftigkeit.

    (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

    Dann Folgendes zum Überdenken:

    Wenn wir nun in eine andere Wohnung zur Miete ziehen, wo das Jobcenter wie bereits erwähnt nur 500,- übernimmt, die Miete aber 700,-

    Sagt das SGB II:

    (4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

    Gut nachdenken, ob bei der jetzigen Kostenexplosion wirklich so

    ein Risiko akzeptabel ist und sich besser eine angemessene Wohnung

    suchen.

    Gruß

  • 1. Doch, genau das kann man sagen. Das nennt sich "Zweifel an der Hilfebedürftigkeit". Grob überspitzt: wenn jemand 400 Euro bekommt, aber 500 Euro ausgibt, dann muss er 100 Euro qus einer anderen Quelle haben.

    2. Und wie will man da zwei Haushalte führen? "Du darfst nur von 9 bis 10.30 Uhr in die Küche und wenn dein Slow-cook-Braten 4 Stunden braucht, dann hast du halt Pech."?

    Wenn es keine andere Wohnung gibt, die für einen auf Rollstuhl und Co angewiesenen angemessen ist,

    Von Rollstuhl war bisher keine Rede. Die Rede war von bettlägrig. Bettlägrig ist per Definition jemand, der im Prinzip nur um Bett liegt.

    Hat er einen Behindertenausweis mit "G"? Und was ist jetzt mit Rente?

  • Im Falle einer Gehbehinderung sieht die Rechtsprechung einen zusätzlichen Wohnraum bedarf von 10 bis 15qm als notwendig an. Ist zwar immer noch weit unter den gewünschten 90qm, aber vielleicht ist dann die Mietdifferenz logisch stemmbar.

    Den Rest kannst du mit deinem netten SB besprechen.

    Hättest du alle Angaben gleich getätigt, wäre es wesentlich einfacher gewesen, dir korrekt zu antworten.

  • Hallo!

    Ich kläre das mit den netten MA vom Jobcenter.

    Es steht Ihnen frei das mit dem Jobcenter zu besprechen. Hier nur

    eine generelle Klarstellung:

    Sie wurden hier daraufhin hingewiesen, dass Sie erhebliche

    Probleme bekommen können. Das Forum sieht es als seine

    Aufgabe an Benutzer vor Problemen durch Hinweise zu bewahren,

    oder bei schon vorhandenen Probleme aus Selbigen zu helfen.

    Hier wird nur versucht die Rechtslage zu vermitteln. Die Gesetze wurden

    nicht vom Forum gemacht, sondern von der Bundesregierung.

    Was Sie letztendlich für sich aus diesen Informationen mitnehmen,

    entscheiden Sie selbst.

    Gruß

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