Hallo zusammen. Bin ne Alleinerziehende Mama von 2 Kindern und Arbeite 21 Stunden in der Woche, beziehe aufstockend Hartz 4. Seit April habe ich nun einen neuen Arbeitgeber von dem ich sogar ein 13. Monatsgehalt bekommen habe. Die Freude war natürlich riesig groß, aber nur sehr kurz. Auf meine Nachfrage beim Jobcenter hin wurde mir mitgeteilt, dass mir das 13 nun für die nächsten Monate auf das Aufstockungs-Hartz 4 angerechnet wird, so dass ich so gut wie nichts mehr vom Amt bekomme....Hat das schonmal jemand gehört? Noch habe ich keinen Bescheid und keine Lohnabrechnung, aber ich bin dezent geschockt! Dass ich in dem Monat des zuflusses kein Hartz bekomme ist ja absolut verständlich. Aber warum darf ich von dem 13 nix behalten, bzw fühlt es sich fast an wie eine Bestrafung....kennt sich da jemand aus? VG
ALG II Aufstockung - zusätzliches Gehalt und Einkommen Anrechnung
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MuttiSch -
23. November 2022 um 15:40 -
Erledigt
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Hallo!
Auf meine Nachfrage beim Jobcenter hin wurde mir mitgeteilt, dass mir das 13 nun für die nächsten Monate auf das Aufstockungs-Hartz 4 angerechnet wird,
Korrekt, wird angerechnet und Information dazu:
(2) Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen.
Zu den laufenden Einnahmen zählen auch Einnahmen, die an einzelnen Tagen eines
Monats aufgrund von kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen erzielt werden. Für
laufende Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen zufließen, gilt
Absatz 3 entsprechend.
(3) Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen.
Zu den einmaligen Einnahmen gehören auch als Nachzahlung zufließende Einnahmen,
die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht werden. Sofern für den Monat des
Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch
durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen
Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.
Gruß
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