ALG II Antrag - Formulare und U25

  • Guten Abend :hi

    ich bin U25, habe aber vom Jugendamt eine Bescheinigung die mir den Bezug von ALG-II ermöglicht.

    Ich habe zu dem Antrag einige Fragen:

    1. Die Dame an der Rezeption des Jobcenters hat mir einen sehr verkürzten ALG-II Antrag mitgegeben, der Hauptantrag den ich im Internet gefunden habe (der Standart), ist

    deutlich umfangreicher. Soll ich mir hier die Arbeit sparen, oder wurde mir vermutlich etwas unvollständiges gegeben? (nicht einmal die IBAN wird abgefragt)

    2. Ich soll die Kontoauszüge der letzten 3 Monate mit abschicken (im Internetantrag), ich habe mein Konto aber erst seit 2 Monaten. Was nun? Einfach so abschicken?

    3. Ich hatte immer mal kleine Mini-Jobs, oder Gewerbe, alles mittlerweile abgemeldet, und habe nie von Ihnen gelebt sondern ausschließlich von den Eltern.

    Muss ich es trotzdem alles penibel angeben, mit genauen Daten etc., oder kann ich mir den Aufwand sparen? (wären ja hauptsächlich die Anlagen EK / EKS )

    Ich bin über jede Antwort sehr dankbar und bedanke mich schon mal im Voraus. Bitte nicht böse werden wenn ihr die Fragen dumm findet :(

    :beer

  • 1. Das ist wahrscheinlich der vereinfachte Antrag. Wenn der dir gegeben wurde, wird das schon richtig sein.

    2. Dann nimm die Kontoauszüge, die du hast und schreibe eine Erklärung. In den Zeiten davor hattest du trotz der Jobs und Selbstständigkeit kein Konto? Kann ich mir insbesondere beim Gewerbe nicht vorstellen.

    3. Von welchen Zeiträumen reden wir hier? Geht es dabei um den "Lebenslauf" für die Vermittlung? Das solltest du natürlich so genau wie möglich angeben, das ist ja wichtig für die künftige Planung in Richtung Arbeit.

  • 2. Dann nimm die Kontoauszüge, die du hast und schreibe eine Erklärung. In den Zeiten davor hattest du trotz der Jobs und Selbstständigkeit kein Konto? Kann ich mir insbesondere beim Gewerbe nicht vorstellen.

    Ein gewerbliches Konto hatte ich selbstverständlich, ist aber mit der Gewerbeabmeldung alles längst aufgelöst.


    Kleiner Nachtrag:

    Auch will man von mir wissen bei welcher Krankenversicherung (und ob) ich gesetzlich versichert bin, und fragt im nächsten schritt nochmal ob ich freiwillig

    gesetzlich versichert bin inkl. Anlage.

    Auch will man eine Anlage zum Elternunterhalt von mir, muss ich das ausfüllen oder fällt es durch die Jugendamtsbescheinigung weg?

    Sonst will das Jobcenter gesondert erklärt bekommen warum ich keinen Unterhalt fordere, was wollen die da hören?

  • Man muss dich zur KV/PV anmelden, natürlich muss das JC das wissen, wo, bei welcher.

    Zur Anlage UH: hast du bereits eine abgeschlossene Ausbildung? Füll es aus, wenn kein Unterhaltsanspruch nach BGB (mehr) besteht, wird die Unterhaltsstelle auch nichts machen. Momentan sowieso nicht, wenn du weder Schule besuchst noch eine Ausbildung absolvierst.

    Ich kenne deinen Werdegang nicht, ob du aus bestimmten Gründen (noch keine Ausbildung, Erkrankung etc.) Unterhalt beanspruchen könntest. Wie soll man dir dann diese Frage beantworten?

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