Hallo zusammen,
ich wäre sehr dankbar für Hinweise zu folgendem Sachverhalt. Ich bin seit November 2021 arbeits- und seither mit meinen Bewerbungen auch recht erfolgslos. Wenn ich recht informiert bin, wird bis Ende Dezember 2022 bei Anträgen auf Hartz-IV die Prüfung des Vermögens ausgesetzt, wenn der Antragsteller angibt, über kein erhebliches Vermögen (unter 60.000 Euro) zu verfügen (trifft bei mir zu; ich liege auch deutlich unter der beim Bürgergeld liegenden Grenze von 40.000). So gesehen könnte ich zum 01. Dezember 2022 noch Hartz-IV beantragen/beanspruchen; ebenso "safe" ist mein Anspruch auf das Bürgergeld ab dem 01. Januar 2023. Was ich mich nun frage, trotz des "Wandels" von Hartz-IV zum Bürgergeld: Ist der Einstieg in Hartz-IV mit längerfristigen Nachteilen verbunden? Gehe ich damit bleibende Vereinbarungen ein, die mir im Bürgergeld-Bezug noch nachhängen? Anders herum: gibt es Vereinbarungen bzw. Verpflichtungen/Auflagen, die mir erspart bleiben, wenn ich erst in das Bürgergeld einsteige?
Weder gehe ich davon aus, dass ich 2023 weiterhin ohne Job bleibe (obwohl ich dann schon 51 Jahre alt bin), noch ist es so, dass ich meine Lebens- und Versicherungskosten einen Monat lang nicht alleine tragen könnte - aber erstens weiß man letztendlich nie, wie es läuft (hätte auch nicht gedacht, dass ich jetzt noch ohne Job bin und in die Hilfsbedürftigkeit hineinrutsche), und zweitens spricht nichts dagegen, gerechtfertigte Ansprüche gegenüber dem Staat auch geltend zu machen. (Ich weiß, es gibt deutlich brenzligere/bedürftigere Fälle; und da hoffe ich einfach, dass in diesen Fällen die Hilfe bei den Bedürftigen auch ankommt.)
Ich hoffe, dass ich mein Anliegen deutlich machen konnte - und würde mich, wie gesagt, über Hinweise freuen.
Viele Grüße, Fairbeit