Hallo,
Vermutung der Einstehungsgemeinschaft -wird es das bei Bürgergeld geben?
Beim ALG konnte dies ja entkräftet werden.
Lg
Einstehungsgemeinschaft und Bürgergeld
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Lucky678 -
29. November 2022 um 18:44 -
Erledigt
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Im SGB II ändert sich in Bezug auf die Bedarfsgemeinschaft nichts.
Im normalen Arbeitslosengeld gab es sowas nie, entsprechend musste dort nichts "entkräftet" werden, was auch immer du damit meinst.
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Wenn -nur ein Beispiel- Familienmitglieder zusammen Wohnen.
Eltern/Kinder, wurde unterstellt, dass die Eltern für die Kinder aufkommen. Wenn der Elternteil aber ein Schriftstück aufsetzte, indem er die Einstehung verweigerte, erhielt das Kind weiter vollen Umfang.
Wenn sich aber im SGBII nichts geändert hat, wäre meine Frage hinfällig. -
Das, was du beschreibst, ist die Unterhaltsvermutung nach § 9 Absatz 5 SGB II - Hilfebedürftigkeit. Das hat überhaupt nichts mit der in § 7 SGB II - Leistungsberechtigte definierten Bedarfsgemeinschaft zu tun. Und mit normalem Arbeitslosengeld erst recht nicht.
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