ALG II Leistungen - Kein eigenes Bankkonto und Leistungsbeginn

  • Guten Abend,

    Ich habe am 30.11 online einen Antrag auf Alg gestellt. Ich bekam eine bestätigung sowohl per mail wie auch per Brief.

    Wenn ich mich nicht Irre wäre der Anspruch somit ab dem 01.11 oder beginnt dieser mit der ersten Ansprache?

    Ich habe daraufhin am 02.12 mit meiner zuständigen Beraterin telefonisch ein Erstgespräch geführt und soweit geklärt was noch fehlt.

    Da ich momentan über kein eigenes Bankkonto verfüge habe ich in dem Antrag das Konto meines Vaters angegeben. Bei dem telefonat schien sie damit schon nicht recht einverstanden zu sein.

    Jedenfalls habe ich daraufhin einen Termin am 08.12 erhalten und selbstverständlich eingehalten und, soweit möglich, alle Unterlagen eingereicht.

    Ich bin anschliessend direkt zur Bank und habe die Eröffnung eines Kontos beantragt (anm. Ich habe bei dem Termin ein Schreiben bekommen zur Vorlage bei der Bank.)

    Jedenfalls dauert dies ja ca 1 Woche.

    Ich habe ihr daraufhin eine Email geschrieben das ich einen Antrag gestellt habe aber mir somit nicht direkt ein Konto zur Verfügung steht und sie bitte die Daten aus dem Antrag zu berücksichtigen bis ein eigenes Konto vorhanden ist.

    Darauffolgenden bekam ich folgende Antwort:

    Zitat von Antwortbrief

    Sehr geehrter Herr,

    ich werde Ihren Antrag bearbeiten und die Kontodaten von Ihrem Vater einmalig verwenden.

    Das bedeutet, dass Sie mir bitte bis zum 19.12.2022 ihre neuen Kontodaten mitteilen, ansonsten wird es für Januar 2023 keine weiteren Leistungen an Sie ausgezahlt werden.

    Nun zu meinem Anliegen, sollte nun wider erwarten von der Bank die Eröffnung des Kontos abgelehnt werden, wäre es mir ja Zeitlich unmöglich bis zum 19. einen Antrag bei einer anderen Bank zu stellen bzw auf deren Antwort/Bewilligung.

    Was sollte ich dann tun um weiterhin Leistung zu erhalten?

  • Erstmal danke für das korrigieren des Titels sowie für die Zitatfunktion :)

    Deswegen schrieb ich wider erwarten, ich gehe nicht unbedingt davon aus, jedoch besteht laut Google die möglichleit.

    Laut des Schreibens haben sich hier im Ort scheinbar alle Banken bereit erklärt grundsätzlich jedem, auch bei Sozialleistungen, ein Giro-Konto zu gewähren.

    Also sollte es keine Probleme damit geben.

    Mir geht es eigentlich darum mich abzusichern, sollte Fall X eintreten. Denn die Zeit etwas bis zum Stichtag wäre dann ein wenig knapp.

  • Es gibt keinen Grund für das Verlangen der SB oder gar die Drohung, an Januar nicht mehr zu zahlen.

    Für das SGB II gilt seit 1.1.22 die normale Regelung des § 47 Absatz 1 SGB I - Auszahlung von Geldleistungen, wonach das Geld auf ein von dir benanntes Konto zu überweisen ist.

    Dass es dein Konto sein muss, ist dort nicht geregelt. Allerdings ist es in deinem eigenen Interesse und in dem deines Vaters, da gemeinhin zum Beweis der Hilfebedürftigkeit die Vorlage von Kontoauszügen verlangt wird und dein Vater sicherlich nicht will, dass du demnächst mal für 3 oder mehr Monate seine Kontoauszüge zum Jobcenter bringst...

    Außerdem kann er dir theoretisch bei einem Streit die Auszahlung verweigern.

  • Vielen dank Tamar, das ist beruhigend.

    Und es ist sowohl in meiner Absicht wie auch in Arbeit.

    Nur besteht, wenn auch zu einer sehr geringen Wahrscheinlichkeit, das etwas schief läuft.

    Dazu sei noch gesagt das ich in der Vergangengeit nichts unrechtes bzgl Konto/Bank verursacht habe.

    Also sollte alles glatt gehen, nichts desto trotz ist es ja nie verkehrt Vorsorge zu treffen, was ich in vielerlei Hinsicht versäumt habe.

    Ich sehe mein Anliegen damit als erledigt an und bedanke mich vielmals.

  • Sehr geehrte Leser,

    Ich habe am 30.11.22 Online einen Antrag auf ALG 2 gestellt, ich habe dies bezüglich eine Bestätigung per e-mail wie auch per Brief bekommen mit der Mitteilung das mein Antrag vom 30.11 eingegangen ist und sich kurzfristig jemand mit mir in Verbindung setzt.

    Am 01.12, also einen Tag später, war ich auf einem Geburtstag eines Familienmitglieds, als ich zu Haus war ( gegen 17.30 Uhr ) gab es 3 Anrufe in Abwesenheit und eine email das ich zurückrufen solle.

    Das konnte ich aufgrund der Uhrzeit dann natürlich erst am 02.12.

    Nach dem Telefongespräch bekam ich dann einen Brief mit Termin + fällige Unterlagen.

    Dort angegeben ist Tag der ersten Vorsprache: 02.12.2022.

    Der Antrag wurde bereits bewilligt und eine Zahlung von 449 für den Monat Dezember ist angekommen.

    Nun meine Frage,

    Ist der Leistungsbeginn der 01.11.2022 (im Antragsformular wurde diesbezüglich auch gefragt ob ich zum 01.11 oder einen späteren Zeitpunkt Leistung beziehen möchte)

    Oder ist es der 02.12 (Tag der ersten Vorsprache)?

    Danke fürs zusammenlegen, da das alte Thema als erledigt galt war ich nicht sicher.

  • Hallo!

    Ich habe am 30.11 online einen Antrag auf Alg gestellt. Ich bekam eine bestätigung sowohl per mail wie auch per Brief.

    Wenn ich mich nicht Irre wäre der Anspruch somit ab dem 01.11 oder beginnt dieser mit der ersten Ansprache?

    Gilt Folgendes:

    Ein Antrag auf ALG II (Hartz IV) wirkt nach § 37 Abs. 2 Satz 2 SGB II grundsätzlich auf den ersten Tag in dem Monat zurück, in dem der Antrag gestellt wurde. Das bedeutet, dass ein ALG II-Antrag auch am letzten Tag des Monats bis 24.00 Uhr noch für den gesamten Monat gestellt noch für den gesamten Monat gestellt werden kann.

    Es sellt sich jetzt die Frage, ob der ALG II Antrag vor 24.00 Uhr am

    30.11. gestellt wurde und das nachweisbar:

    Für den rechtzeitigen Zugang trägt im Regelfall der Antragsteller die Beweislast. Hat das Jobcenter den Zugang für eine Antragstellung per E-Mail eröffnet, kann der Antrag auch per E-Mail gestellt werden. In diesem Fall sollte die E-Mail, mit der der Antrag gestellt wurde, auf keinen Fall gelöscht werden. Zur Sicherheit sollte auch ein Bildschirmausdruck von der E-Mail aus dem Ordner „gesendete Objekte“ angefertigt und ausgedruckt werden.

    Gruß

  • Super, vielen dank für die schnelle Antwort.

    Das zu beweisen fällt mir relativ leicht, die email das mein Antrag vom 30.11.2022 eingegangen ist kam am selbigen Tag (also ebenfalls der 30.11.2022) um 15.50 Uhr an und der Brief wurde zwar am 01.12.2022 erstellt aber dort steht auch Antrag vom 30.11.2022.

    Und es war keine email sondern direkt ein Antrag der Online ausgefüllt wurde aber das sollte denke ich keinen Unterschied machen, oder?

    Dann werde ich dort Montag mal höflich nachfragen.

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