Guten Abend,
Ich habe am 30.11 online einen Antrag auf Alg gestellt. Ich bekam eine bestätigung sowohl per mail wie auch per Brief.
Wenn ich mich nicht Irre wäre der Anspruch somit ab dem 01.11 oder beginnt dieser mit der ersten Ansprache?
Ich habe daraufhin am 02.12 mit meiner zuständigen Beraterin telefonisch ein Erstgespräch geführt und soweit geklärt was noch fehlt.
Da ich momentan über kein eigenes Bankkonto verfüge habe ich in dem Antrag das Konto meines Vaters angegeben. Bei dem telefonat schien sie damit schon nicht recht einverstanden zu sein.
Jedenfalls habe ich daraufhin einen Termin am 08.12 erhalten und selbstverständlich eingehalten und, soweit möglich, alle Unterlagen eingereicht.
Ich bin anschliessend direkt zur Bank und habe die Eröffnung eines Kontos beantragt (anm. Ich habe bei dem Termin ein Schreiben bekommen zur Vorlage bei der Bank.)
Jedenfalls dauert dies ja ca 1 Woche.
Ich habe ihr daraufhin eine Email geschrieben das ich einen Antrag gestellt habe aber mir somit nicht direkt ein Konto zur Verfügung steht und sie bitte die Daten aus dem Antrag zu berücksichtigen bis ein eigenes Konto vorhanden ist.
Darauffolgenden bekam ich folgende Antwort:
Zitat von AntwortbriefSehr geehrter Herr,
ich werde Ihren Antrag bearbeiten und die Kontodaten von Ihrem Vater einmalig verwenden.
Das bedeutet, dass Sie mir bitte bis zum 19.12.2022 ihre neuen Kontodaten mitteilen, ansonsten wird es für Januar 2023 keine weiteren Leistungen an Sie ausgezahlt werden.
Nun zu meinem Anliegen, sollte nun wider erwarten von der Bank die Eröffnung des Kontos abgelehnt werden, wäre es mir ja Zeitlich unmöglich bis zum 19. einen Antrag bei einer anderen Bank zu stellen bzw auf deren Antwort/Bewilligung.
Was sollte ich dann tun um weiterhin Leistung zu erhalten?