Hallo!
Thema wurde ausreichend beantwortet. Das klären Sie bitte mit Ihrem
Jobcenter. Thema beendet, denn wir drehen uns hier im Kreis. Ständige
Wiederholungen ergeben keinen neuen Sachverhalt.
Gruß
Hallo!
Thema wurde ausreichend beantwortet. Das klären Sie bitte mit Ihrem
Jobcenter. Thema beendet, denn wir drehen uns hier im Kreis. Ständige
Wiederholungen ergeben keinen neuen Sachverhalt.
Gruß
Hallo,
mal angenommen man will während des Leistungsbezugs umziehen, ist eine günstigere Miete bei angemessener Wohnungsgröße Grund einen Umzug genehmigt zu bekommen ?
Dieses Thema wegen des Sachverhalts bitte weiterführen.
Es wird kein neues Thema benötigt!
Nein, das allein ist kein Grund.
Kann denn eine Wohnung genehmigt werden ohne die Übernahme der Umzugskosten ?
Du kannst jederzeit eine Wohnung anmieten, wenn du die Kosten selbst aufbringst. Ansonsten hängt es neben dem wichtigen Grund auch noch von der Angemessenheit der Kosten ab bzw. ob die neue Wohnung teurer ist.
Falls es immer noch um die Wohnung bei den Eltern geht: das ist wieder was ganz anderes.
Hallo,
Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so
wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und
Vermögen erwartet werden kann, So steht es im §9 SGB.
Wenn also Keine Haushaltgemeinschaft vorliegt, darf auch keine Bedarfsdeckung seitens des Leistungsträgers unterstellt werden ?
Habe ich das richtig verstanden das die Bedarfsdeckung nur im für SGB XII gilt ?
Hallo!
Damit SGB II und SGB XII nicht durcheinander geraten, hier das Zitat
aus SGB II:
(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.
Empfehlung, klären Sie bitte im neuen Jahr Ihre Situation mit Ihren Jobcenter.
Gruß
So steht es im §9 SGB.
Das hat doch überhaupt nichts mit Mietverträgen unter Verwandten zu tun.
Es ging mir um die Regelleistung bzw. Ob bei eigener Haushaltsführung mit
eigenständiger Wohnung die Regelleistung gekürzt werden darf. Also ob die
hilfsbedürftigkeit nach sgbII gegeben ist.
Hallo!
Das muss hier alles im Zusammenhang betrachtet werden. Da eine Wohnung
vorhanden ist bei der die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter übernommen
werden, wird auch wohl der volle Regelsatz bezahlt.
Was den Umzug angeht, wurde hier alles geschrieben und die Lage ändert sich
nicht, wenn immer neue Themen eröffnet werden. Wir drehen uns hier im
Kreis, deshalb beenden wir das Thema.
Ausdrückliche Aufforderung, bitte klären Sie im neuen Jahr alles mit
Ihrem Jobcenter.
Gruß
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