Hallo liebes Forum,
ich habe ein paar Fragen bezogen auf das Beantragen von ALG 2.
Erstmal zur Vorgeschichte (zum Verständnis des momentanen Sachverhalts) :
- Im Juli 2020 (relativ am Anfang der Pandemie) bin ich nach meinem Abitur in die Türkei gereist, für einen langjährigen Aufenthalt.
- In der Türkei bin ich für knapp 2,5 Jahre gewesen, habe dort als Front-End Developer angefangen (um den Beruf zu erlernen und Vollzeit in diesen zu arbeiten).
- Vor gut 3 Monaten bin ich kurzfristig wieder in Deutschland gewesen, da mein Vater die Wohnung gewechselt hat und er wollte, das ich mit im Mietvertrag der neuen Wohnung stehe.
- Da ich keine große Bindung mehr in der Türkei hatte (aus privaten Gründen), bin ich vor 1 Monat wieder zurück gekommen.
- Seitdem wohne ich (momentan noch kostenlos) in der Wohnung meines Vaters.
Gelebt habe ich in diesen Monat (seitdem ich zurück bin) nur von dem was ich erspart hatte.
Ich und mein Vater leben unabhängig voneinander, obwohl wir in der gleichen Wohnung leben. Bedeutet, wir wirtschaften nicht gemeinsam.
Durchgelesen habe ich mir bereits die PDF-Datei zum ALG 2, welche vom Arbeitsamt zur Verfügung gestellt wird.
Keineswegs will ich lange vom ALG 2 leben.
Da ich bereits langjährige Erfahrung im Front-End Development habe, bin ich momentan auf Jobsuche.
Jedoch hat mein Vater mir gesagt, dass ich mindestens ein Teil der Miete übernehmen solle. Dies will ich auch definitiv tun!
Sollte es noch wichtig sein:
Ich bin momentan 25 Jahre alt und wollte ALG 2 im Neujahr beantragen.
Ich stehe mit im Mietvertrag der Wohnung drin.
Auch der Internetanschluss und Stromanschluss ist auf mein Namen angemeldet, jedoch bezahlt mein Vater diese beiden.
(Solltet Ihr euch fragen, wieso Internet und Strom auf mein Namen sind: mein Vater hat mir damals gesagt, dass ich mich besser mit dem Internet auskenne, also solle ich dies übernehmen. Und zusätzlich hat er den Strom auch auf meinen Namen registriert.)
Meine Fragen momentan sind:
1. Wie wahrscheinlich schätzt Ihr es ein, dass ich ALG 2 bekomme?
2. Bestünde eine Möglichkeit (in der momentanen Situation), dass das Arbeitsamt ein Bruchteil der Miete übernimmt?
3. Ich weiß, dass ich meine eigenen Einkünfte offen legen muss. Muss ich dies auch für mein Vater tun, obwohl wir keine Bedarfsgemeinschaft sind? (sondern nur ich eine bin)
4. Meint ihr, dass das Arbeitsamt Unterstützungen untersagen kann, da ich keine von Deutschland anerkannte Ausbildung in meinen Fachgebiet habe? Oder hat dies nichts damit zutun?
5. Würde sich irgendetwas, bezüglich der Anträge, ändern wenn ALG 2 zum neuen Bürgergeld geändert wird? Oder bleibt alles gleich?
6. Würde die sehr verzwickte Lage (Internet, Strom und Wohnung) eventuell dazu führen, dass mir das ALG 2 verweigert wird?
Sollten noch Fragen offen sein, lasst es mich bitte wissen!
Ich danke euch bereits jetzt schon für jede Hilfe!