ALG II Anspuch - zurück in Deutschland

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe ein paar Fragen bezogen auf das Beantragen von ALG 2.

    Erstmal zur Vorgeschichte (zum Verständnis des momentanen Sachverhalts) :

    - Im Juli 2020 (relativ am Anfang der Pandemie) bin ich nach meinem Abitur in die Türkei gereist, für einen langjährigen Aufenthalt.

    - In der Türkei bin ich für knapp 2,5 Jahre gewesen, habe dort als Front-End Developer angefangen (um den Beruf zu erlernen und Vollzeit in diesen zu arbeiten).

    - Vor gut 3 Monaten bin ich kurzfristig wieder in Deutschland gewesen, da mein Vater die Wohnung gewechselt hat und er wollte, das ich mit im Mietvertrag der neuen Wohnung stehe.

    - Da ich keine große Bindung mehr in der Türkei hatte (aus privaten Gründen), bin ich vor 1 Monat wieder zurück gekommen.

    - Seitdem wohne ich (momentan noch kostenlos) in der Wohnung meines Vaters.

    Gelebt habe ich in diesen Monat (seitdem ich zurück bin) nur von dem was ich erspart hatte.

    Ich und mein Vater leben unabhängig voneinander, obwohl wir in der gleichen Wohnung leben. Bedeutet, wir wirtschaften nicht gemeinsam.

    Durchgelesen habe ich mir bereits die PDF-Datei zum ALG 2, welche vom Arbeitsamt zur Verfügung gestellt wird.

    Keineswegs will ich lange vom ALG 2 leben.

    Da ich bereits langjährige Erfahrung im Front-End Development habe, bin ich momentan auf Jobsuche.

    Jedoch hat mein Vater mir gesagt, dass ich mindestens ein Teil der Miete übernehmen solle. Dies will ich auch definitiv tun!

    Sollte es noch wichtig sein:

    Ich bin momentan 25 Jahre alt und wollte ALG 2 im Neujahr beantragen.

    Ich stehe mit im Mietvertrag der Wohnung drin.

    Auch der Internetanschluss und Stromanschluss ist auf mein Namen angemeldet, jedoch bezahlt mein Vater diese beiden.

    (Solltet Ihr euch fragen, wieso Internet und Strom auf mein Namen sind: mein Vater hat mir damals gesagt, dass ich mich besser mit dem Internet auskenne, also solle ich dies übernehmen. Und zusätzlich hat er den Strom auch auf meinen Namen registriert.)


    Meine Fragen momentan sind:

    1. Wie wahrscheinlich schätzt Ihr es ein, dass ich ALG 2 bekomme?

    2. Bestünde eine Möglichkeit (in der momentanen Situation), dass das Arbeitsamt ein Bruchteil der Miete übernimmt?

    3. Ich weiß, dass ich meine eigenen Einkünfte offen legen muss. Muss ich dies auch für mein Vater tun, obwohl wir keine Bedarfsgemeinschaft sind? (sondern nur ich eine bin)

    4. Meint ihr, dass das Arbeitsamt Unterstützungen untersagen kann, da ich keine von Deutschland anerkannte Ausbildung in meinen Fachgebiet habe? Oder hat dies nichts damit zutun?

    5. Würde sich irgendetwas, bezüglich der Anträge, ändern wenn ALG 2 zum neuen Bürgergeld geändert wird? Oder bleibt alles gleich?

    6. Würde die sehr verzwickte Lage (Internet, Strom und Wohnung) eventuell dazu führen, dass mir das ALG 2 verweigert wird?


    Sollten noch Fragen offen sein, lasst es mich bitte wissen!

    Ich danke euch bereits jetzt schon für jede Hilfe!

  • Stell deinen Antrag. Im Normalfall wird auch die Miete zu 50% berücksichtigt. Ob dein Vater im Rahmen der sogenannten "Unterhaltsvermutung" Auskunft über seine Einkünfte geben soll, kann niemand voraussagen, aber es ist gut möglich.

    Ob du eine anerkannte Ausbildung hast oder nicht, spielt erstmal keine Rolle. Bürgergeld ist nur eine neue Bezeichnung für Arbeitslosengeld 2.

  • Ah okay, verstehe.

    Es klingt vielleicht wie ein etwas komische Frage, aber was genau wird bei so einer "Unterhaltsvermutung" über die Einkünfte gefragt?
    Mein Vater erhält bereits Rente.

    Kann das Arbeitsamt die Vermutung aufstellen, dass wir gemeinsam wirtschaften, obwohl wir dies nicht tun?

    Oder unterstellt das Arbeitsamt diese "Unterhaltsvermutung" nur zur Sicherheit auf?

    Das, bezüglich der Ausbildung, wusste ich tatsächlich nicht, vielen Dank!

  • Es dürfte nicht einfach sein, mit gemeinsamen Mietvertrag und zusammenhängenden Stromverträgen etc. zu beweisen, dass man nur eine WG ist und keine Haushaltsgemeinschaft. Insbesondere innerhalb einer Familie. Bei der Anwendung der Unterhaltsvermutung muss deinem Vater aber mindestens der doppelte Regelsatz (also etwas über 1000 Euro) zuzüglich Mietanteil verbleiben. Da müsste er schon eine gute Rente bekommen, wenn das greifen soll.

  • Es dürfte nicht einfach sein, mit gemeinsamen Mietvertrag und zusammenhängenden Stromverträgen etc. zu beweisen, dass man nur eine WG ist und keine Haushaltsgemeinschaft. Insbesondere innerhalb einer Familie.

    Das habe ich mir schon fast gedacht.

    Online habe ich leider keine richtige Berechnung gefunden, wie eine Unterhaltsvermutung sich auf den Regelsatz und der gleichen auswirken wird.

    Die Rente beläuft sich übrigens auf 1250 Euro (1100 Euro nach Steuern).

    Die Miete liegt momentan bei 695€.

    Ich bin mir nicht sicher, ob ich davon ausgehen kann, das 50% der Miete übernommen werden. Wenn man aber davon ausgeht, dann wäre dies ein Anteil von 347,50€.


    Tut mir Leid wenn ich so viele Fragen stelle, nur kenne ich mich absolut nicht mit der Thematik aus, und Online scheint es auch keine einheitliche Erklärung zu geben (außer die Gesetze in den Sozialgesetzbüchern, welche auch keine Beispiele bereitstellen).

    Müsste, damit eine Unterhaltsvermutung vorliegt, also mindestens 1597.50€ vorliegen, oder werden die Steuern der Rente davon abgezogen?

    Oder wären es dann 1447.50€?

    Geht das Arbeitsamt bei der Rente vom Brutto, oder vom Netto aus?


    Nochmals vielen Dank für die Informationen!

    (* Bearbeitung: Falsche Berechnung ergänzt)

  • Es wird natürlich nur mit dem gerechnet, was zur Verfügung steht. Also netto. Mit 1100 Euro fällt er rechnerisch nicht rein. Wenn man Unterlagen auch von ihm will, kannst du sie eigentlich bedenkenlos mit einreichen, da die Unterhaltsvermutung nicht greift.

  • Eine monatliche Steuerlast in Höhe von 150€ passt irgendwie nicht zu einer Rentenauszahlung von 1250€ (zuzüglich ca. 150€ Sozialabgaben).

    Wenn die 150€ stimmen sollten noch andere steuerpflichtige Einkünfte vorhanden sein.

  • Es wird natürlich nur mit dem gerechnet, was zur Verfügung steht. Also netto. Mit 1100 Euro fällt er rechnerisch nicht rein. Wenn man Unterlagen auch von ihm will, kannst du sie eigentlich bedenkenlos mit einreichen, da die Unterhaltsvermutung nicht greift.

    Ah okay, das klingt logisch für mich.

    Vielen Dank nochmals für die Antworten!

    Eine kleine Frage hätte ich noch, sofern dies machbar ist:

    - Bedeutet das (wenn die Unterhaltsvermutung nicht greift), dass ich den vollen Anspruch auf Bürgergeld habe?

    Oder nur ein Teilanspruch?

    (Natürlich ist es situationsbedingt, aber eine ungefähre Einschätzung wollte ich trotzdem nachfragen, sofern dies möglich ist.)


    Eine monatliche Steuerlast in Höhe von 150€ passt irgendwie nicht zu einer Rentenauszahlung von 1250€ (zuzüglich ca. 150€ Sozialabgaben).

    Wenn die 150€ stimmen sollten noch andere steuerpflichtige Einkünfte vorhanden sein.

    Ja, ich habe mich bei den Angaben oben verschrieben.

    Tatsächlich weiß ich nur den Bruttobetrag, da ich mein Vater nicht direkt gefragt habe.

    Dieser Bruttobetrag liegt bei ungefähr 1250€.

    Nur leider konnte ich die Nachricht oben nur 1 mal bearbeiten... daher der Fehler.

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