Hallo zusammen,
folgendes Problem hat sich bei mir ergeben bzw. auch kurz was zu meiner Vorgeschichte.
Ich befand mich bis 30.09.2022 in einer Umschulung, die leider aufgrund von Krankheit vorzeitig durch die Agentur für Arbeit beendet wurde. Nun hatte ich nur noch bis 30.10.2022 Anspruch auf ALG1. Da die Umschulung vorzeitig beendet wurde, wollte bzw. hat die Agentur für Arbeit geprüft ob eine Sperrzeit Eintritt. Die Beraterin der Agentur für Arbeit, wurde von mir darüber informiert welche Krankheit und daher auch die Fehlzeiten, die aber alle vom Facharzt attestiert wurden.
Nun habe ich aber mein letztes ALG1 am 7.11.2022 erhalten und nicht Ende Oktober, aufgrund der meines Erachtens und in meinem Fall sinnlosen Prüfung einer Sperrzeit. Habe im November leider daher ALG2 beantragen müssen und habe nun eine Ablehnung erhalten für den Monat November aufgrund des Zufluss-Prinzip, da ich mein ALG1 am 7.11.2022 erhalten habe und nicht wie üblich Ende Oktober.
Jemand ähnliches gehabt oder weiss etwas mehr darüber, was ich nun machen kann außer Widerspruch?
Vielen Dank und schöne Feiertage