Bürgergeld - Glücksspiel und Einkommen Anrechnung

  • Hallo,

    Ich hätte eine Frage zum Thema Bürgergeld und meinem Pokerkonto. Ich plane Bürgergeld zu beantragen für den Januar. Auf meinem Pokerkonto möchte ich im Januar eine Überweisung von meinem Pokerkonto auf mein Girokonto durchführen. Poker selbst gespielt habe ich im Dezember, jedoch plane ich das nicht im Januar zu tun, da die rechtlichen Komplikationen zu kritisch sind.

    Gespielt also vor dem Leistungsbezug, das Geld ist aber noch auf dem Pokerkonto.

    Meine Frage nun: Kann ich den Betrag auf meinem Pokerkonto neben meinem Girokonto und meinem Bargeld angeben (was ich natürlich machen würde) und dann Überweisungen von meinem Pokerkonto auf mein Girokonto im Januar als Übertrag/Umschichtung angeben?

    Oder würde das ebenfalls eine einmalige Einnahme aus Glücksspielgewinnen darstellen und den Bürgergeldsatz reduzieren? Summe auf dem Pokerkonto ist ca 450 Euro und meine Vermögensfreigrenze wäre nicht überschritten.

    Herzlichen Dank

  • Herzlichen Dank für Deine Antwort. Muss ich diese Transaktion dann speziell kenntlich machen auf den Kontoauszügen? Auf dem Girokonto würde dann ein Eingang von 450 Euro entstehen, es wäre aber kein Zugang aus Glücksspielgewinnen. Für das ungeübte Auge sieht das aber exakt so aus.

    Außerdem ist ein Pokerkonto kein reguläres Konto, d.h. Zahlungen werden meist über einen Dienstleister abgewickelt: Könnte das zum Problem werden?

  • Da ich mir das bildlich nicht vorstellen kann, kann ich das leider nicht beantworten. Ich habe keine Ahnung, wie ein Pokerkonto aussieht und was man damit machen kann, noch, wie ein Geldtransfer davon aussieht.

  • Danke für Deine Antwort. OK, ich versuche den Sachverhalt genauer zu erklären:

    Es gibt online Pokerräume auf denen Du legal um Geld Poker spielen kannst. Dafür lädst Du Dir eine entsprechende Software auf Deinen PC herunter und kannst dann auf den Pokerraum zugreifen. Dann erstellst Du Dir bei diesem entsprechenden Raum ein Konto, ähnlich wie bei einem Forum. Um dann um Geld spielen zu können, musst Du dieses Pokerkonto bei dem entsprechenden Raum mit Geld füllen. Das kannst Du per Kreditkarte oder e-wallet oder DIrektüberweisung tun. Dann spielst Du und alle Pokeraktivitäten finden auf dem Pokerkonto statt. Wenn Du dann Geld abheben möchtest kannst Du das dann wieder auf die selbe Art auf dein Girokonto zurück transferieren.

    Bsp: Lisa Müller hat ein Girokonto und möchte bei Pokerstars spielen. Sie erstellt sich ein Konto bei Pokerstars und transferiert 50 Euro von Ihrem Girokonto zu ihrem Konto bei Pokerstars. Bei Pokerstars kann sie nun mit diesen 50 Euro spielen. Mal gewinnt sie, mal verliert sie. Kauft sie sich für 5 Euro in ein Turnier ein und verliert, dann sinkt ihr Kontostand bei Pokerstars von 50 auf 45 Euro. Spielt sie am nächsten Tag ein weiteres Turnier für 5 Euro und sie gewinnt ein Preisgeld von 30 Euro, dann steht ihr Kontostand bei 45-5+30= 70 Euro.

    Nach ein paar Monaten hat sie 400 Euro auf ihrem Konto bei dem Anbieter Pokerstars. Diese 400 Euro möchte sie nun abheben und von Pokerstars zurück zu ihrem Girokonto transferieren. Das geschieht mit einem Dienstleister wie Direkttransfer oder trustly und funktioniert problemlos.

    Die 50 Euro Einzahlung und jegliche Spielaktivitäten und alle Gewinne liegen vor dem Bezugszeitraum vom Bürgergeld, ihre 400 Euro liegen aber noch bei Pokerstars. Der Transfer der 400 Euro fällt dann aber in den Bezugszeitraum.

    Das ist ungefähr die Situation in der ich mich befinde. Ich gebe die 400 Euro als Vermögen bei meinem Antrag an und möchte sie auf mein Girokonto transferieren im Sinne eines Übertrags oder Verschiebung.

  • Das ist mir so ziemlich klar. Was ich nicht weiß, ob es da eben irgendwelche "Kontoauszüge" gibt. Irgendwoher musst du ja wissen, was auf diesem Konto ist und welche Buchungen dort erfolgten. Ähnlich wie Paypal, wo es ja auch keine richtigen Kontoauszüge gibt, aber eine Aufstellung der "Aktivitäten".

    Du musst ja nachweisen können, woher das Geld auf dem Konto kommt.

  • OK, wenn Dir das klar ist, dann bin ich schon mal beruhigt(er). Das PayPal-Beispiel trifft es schon irgendwie.

    Aber wie gesagt, jegliche Aktivitäten auf dem Pokerkonto fallen in die Zeit vor dem Leistungsbezug. Die letzte Aktivität fand im Dezember statt und Im Januar möchte ich den Antrag stellen. Im Januar selbst gab es keine Aktivität auf dem Pokerkonto, d.h. der Kontostand ist gleich.

    Es gibt keine richtigen "Kontoauszüge", allerdings gibt es eine Auflistung aller Transaktionen (Einzahlungen und Auszahlungen von oder auf dein Pokerkonto) der letzten 7, 30, 60, 180, 360 Tage. Davon könnte ich einen Screenshot machen. Ist ein Screenshot ein Nachweis?

    Dort wäre dann ein Direktbanktransfer mit entsprechender Referenznummer aufgelistet.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Generelle und grundsätzliche Feststellung! Sozialleistungen schließen

    Glücksspiel aus. Alle Gewinne müssen beim Jobcenter angegeben

    werden und sind Einnahmen, die zur Minderung der Sozialleistung

    führen:

    Gerne erneut Tamar :

    Das ist mir so ziemlich klar. Was ich nicht weiß, ob es da eben irgendwelche "Kontoauszüge" gibt. Irgendwoher musst du ja wissen, was auf diesem Konto ist und welche Buchungen dort erfolgten. Ähnlich wie Paypal, wo es ja auch keine richtigen Kontoauszüge gibt, aber eine Aufstellung der "Aktivitäten".

    Du musst ja nachweisen können, woher das Geld auf dem Konto kommt.

    Empfehlung, umgehend mit dem Glücksspiel aufzuhören, damit es

    keine Probleme mit dem Jobcenter gibt.

    Gruß

  • Zitat

    Es gibt keine richtigen "Kontoauszüge", allerdings gibt es eine Auflistung aller Transaktionen (Einzahlungen und Auszahlungen von oder auf dein Pokerkonto) der letzten 7, 30, 60, 180, 360 Tage. Davon könnte ich einen Screenshot machen. Ist ein Screenshot ein Nachweis?

    Ein Screenshot ist erstmal besser als gar nichts.

    Wenn die Gewinne nicht im Monat der Antragstellung wären, bleibt es dabei: es ist kein Einkommen und die Buchungen zwischen den Konten nur Vermögensumschichtung. Du musst es eben im Zweifel nur nachweisen. Wenn das mit einem Screenshot geht, dann ist das gut.

  • Danke für das Einstellen des Urteils, das war mir bis Ende Dezember auch nicht

    bewusst. Deswegen habe ich auch zum Dezember hin jegliche Aktivitäten

    eingestellt, das Geld ist aber noch auf dem Pokerkonto.

    Ein Screenshot ist erstmal besser als gar nichts.

    Monat der Antragsstellung wäre der Januar 2023. Letzte Aktivität auf dem

    Pokerkonto im Dezember 2022. Keine Spielaktivität, kein Umsatz und damit

    auch keine Gewinne im Januar 2023.

    Hättest Du einen Tipp wie ich das bei meinem Antrag am besten erklären kann?

    Die 450 Euro auf dem Pokerkonto als Vermögen deklarieren und dann nach dem

    Antrag auf das Girokonto buchen? Oder das Geld erst abbuchen, dann als

    Vermögen im Antrag deklarieren und bei den Kontoauszügen entsprechend

    markieren?

  • Hättest Du einen Tipp wie ich das bei meinem Antrag am besten erklären kann?

    Da gibt es keinen Tipp. Denn im Gegensatz zu einem Paypal Konto ist dieses Pokerkonto nicht dein eigenes Konto, sondern es ist ein Konto, das vom Pokeranbieter eingerichtet und geführt wird. Somit ist es auch sein Geld. Es ist wie eine virtuelle Spielwährung, nur erkennt man das nicht so, weil sie auch Euro lautet. In dem Moment, wo du einen Transfer des Geldes auf dein Girokonto veranlasst, ist es Zufluss und muss als solcher behandelt werden.

  • Du hast ohnehin keine Wahl.

    Gib das Pokerkonto einfach als solches an und warte es ab, wie die Behörde es einstuft.

    Im SGB II kommt es auf die Verfügungsgewalt an. Guthaben über die man vorbehaltslos verfügen kann, gelten dabei grundsätzlich als Teil des eigenen Vermögens. Rechtlich ist z.B. ein Bankkonto auch nichts anderes. Ich möchte nicht ausschließen, dass das Guthaben von Anfang an als Vermögen gewertet wird.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Ergänzende Informationen zur Beantragung vom Bürgergeld.

    Häufig benötigte Anlagen sind zum Beispiel:

    • Anlage zu Kosten der Unterkunft und Heizung (KDU)
    • Anlage zu weiteren Personen der Bedarfsgemeinschaft (WEP)
    • Anlage zum Vermögen (VM)

    Wichtige Nachweise sind:

    • Antragsformulare
    • Gültiges Ausweisdokument:
    • Nachweise über Einkommen, beispielsweise eine Lohnbescheinigung oder aktuelle Kontoauszüge (beispielsweise über Renten, Krankengeld, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss)
    • Kontoauszüge der vergangenen 3 Monate
    • Nachweise über vorhandenes Vermögen (beispielsweise Sparguthaben, Aktien, Wertpapiere, Bausparverträge)
    • Nachweise über Ausgaben, beispielsweise durch Vorlage von Kontoauszügen (oder zum Beispiel Mietquittungen, Unterlagen über Versicherungsbeiträge)
    • Mietvertrag, Heiz- und Nebenkostennachweis
    • Nachweise bei früherem Leistungsbezug, auch bei einem anderen Jobcenter (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis)
    • Falls Sie den Antrag im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis stellen:
    • Personalausweis oder
    • gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    • Aufenthaltstitel
    • Arbeitspapiere (auch Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe)
    • Arbeitsbescheinigung (auszufüllen durch den Arbeitgeber)

    Es müssen bei Antragstellung die Kontoauszüge der letzten drei Monate

    vorgelegt werden.

    Gib das Pokerkonto einfach als solches an und warte es ab, wie die Behörde es einstuft.

    Wie das Jobcenter auf Glücksspiel reagiert, ist nicht vorhersehbar und der

    Themenersteller wird es bei Antragstellung real erfahren.

    Gruß

  • Denn im Gegensatz zu einem Paypal Konto ist dieses Pokerkonto nicht dein eigenes Konto, sondern es ist ein Konto, das vom Pokeranbieter eingerichtet und geführt wird. Somit ist es auch sein Geld.

    Das glaube ich ehrlich gesagt eher nicht...

    Gib das Pokerkonto einfach als solches an und warte es ab, wie die Behörde es einstuft.

    Man kann sich übrigens eine html/Excel-Datei schicken lassen, welche die exakten Aktivitäten mit Zeitstempel komplett auflistet. Mit dieser Datei lässt sich die fehlende Spielaktivität in 2023 nachweisen.

    Ich brauche jedoch mein Pokergeld zur Mitte des Monats auf meinem Konto. Bis dahin ist der Bürgergeldantrag aber nicht durch. Meine Frage wäre nun wie ich dieses Vermögen am besten angebe.

  • In der Anlage VM, ganz einfach.

    OK, das ist soweit klar. Zum Stand Dezember 2022 ist das Teil meines Vermögens. Jetzt möchte ich aber diesen Teil auf mein Girokonto überweisen.

    Zum Zeitpunkt des Antrags: Girokonto+Pokerkonto+Bar+Sonstiges = Vermögen.

    Jetzt schicke ich den Antrag ab und warte. Während dieser Wartezeit geht das Geld vom Pokerkonto auf mein Girokonto ein. Wen muss ich dann informieren um mir und dem Sachbearbeiter möglichst wenig Aufhebens zu machen?

    Oder wäre es klüger mit dem Zeitpunkt des Antrags zu warten bis das Geld vom Pokerkonto auf mein Girokonto geflossen ist und diesen Zufluss dann auf dem Kontoauszug als Umschichtung direkt zu deklarieren?

    Ich habe mit einer solchen Bürokratie absolut null Erfahrung und würde daher gerne versuchen, proaktiv mögliche auftretende Probleme zu vermeiden.

    Danke. :)

  • Du machst es viel zu kompliziert. Wann du das umbuchst ist schlicht deine Sache. Du musst halt nur bei Nachfragen erklären können, was das für Geld ist. Egal, auf welchem Konto es sich gerade befindet.

  • Du machst es viel zu kompliziert.

    Danke nochmal für Deine Antwort und ja, Du bist nicht die erste Person die mir das sagt.

    Wann du das umbuchst ist schlicht deine Sache. Du musst halt nur bei Nachfragen erklären können, was das für Geld ist. Egal, auf welchem Konto es sich gerade befindet.

    Also ich gebe das Geld auf dem Pokerkonto an als Vermögen, stelle meinen Antrag und überweise mein "Pokergeld" auf mein Girokonto. Keine Spielaktivität im Bezugszeitraum. Gleichzeitig halte ich Screenshots und den exakten Verlauf der Zu- und Abgänge des Pokerkontos in der Hinterhand.

    Stellt kein Sachbearbeiter eine Nachfrage zur Umbuchung, dann muss ich auch nichts erklären? Ist das soweit richtig?

    Kommt eine Nachfrage zum Zahlungseingang, dann antworte ich, dass es sich um eine Umbuchung handelt. Kommen weitere Nachfragen, dann bringe ich die Excel-Datei mit der exakten Dokumentation des Kontoverlaufs ins Spiel.

    Würdest Du mir da zustimmen?

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